8822/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.08.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0183-III/4a/2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 29. August 2011
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8919/J-NR/2011 betreffend Univ.-Prof. Dieter
Segert, die die Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und
Kollegen am
30. Juni 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Diesbezüglich
wird auf die Autonomie der Universitäten verwiesen, die auch die
personelle
Autonomie umfasst. Die Universitäten erfüllen als juristische
Personen des öffentlichen Rechts ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze und
Verordnungen weisungsfrei. Die Aufsicht des Bundes umfasst die Aufsicht
über die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen. Der Bundes-minister
für Wissenschaft und Forschung hat demzufolge keinen Einblick in
universitäre
Berufungsverfahren und kann daher auch keine Angaben über Qualifikationen,
ehemalige
Funktionen und Aufgaben des in der Anfrage Genannten machen. Ebenso wenig sind
die
Beweggründe für das Verhalten des genannten Professors in
Zusammenhang mit der
erwähnten Überprüfung bekannt.
Zu Frage 6:
Siehe Beantwortung zu Fragen 1 bis 5. Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sind keine derartigen Lehrenden an österreichischen Universitäten bekannt.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle