8824/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.08.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . August 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hackl und weitere Abgeordnete haben am 30. Juni 2011 unter der Nr. 8921/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ISpoofcard gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 4:
Ø Ist Ihnen der Sachverhalt bekannt?
Ø Ist das Telefonieren mit gefälschter Telefonnummer in Österreich verboten?
Ø Wenn nein, gibt es von Ihrer Seite Überlegungen dieses zu verbieten?
Laut Auskunft der RTR-GmbH ist bekannt, dass es technisch möglich ist, beliebige Rufnummern eines Anrufers bei Anrufen „mitzuschicken“. Zulässig ist dies jedoch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) nicht.
Gemäß § 5 Abs. 3 der KEM-V 2009, BGBl. II Nr. 212/2009 in der geltenden Fassung haben der/die Teilnehmer/in und alle an einer nationalen Verbindung mitwirkenden Kommunikationsnetz- und Kommunikationsdienstebetreiber innerhalb ihres Einflussbereiches sicherzustellen, dass eine rückrufbare Rufnummer, an welcher der/die Teilnehmer/in das Nutzungsrecht hat, zum gerufenen/r Teilnehmer/in übertragen wird.
Zu Frage 3:
Ø Wenn ja, gibt es Fälle in Österreich wo das Programm ISpoofcard.com verwendet bzw. angezeigt wurde?
Laut Auskunft der RTR-GmbH sind solche Fälle nicht bekannt.