8826/AB XXIV. GP
Eingelangt am
30.08.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 8906/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Missbrauch von Notzeichen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Eine Auswertung des Anfalls und der Verurteilungen nach dem Notzeichengesetz für die Jahre 2006 bis 2010 ist dieser Anfragebeantwortung beigeschlossen.
Zu 3 und 4:
Im Justizressort werden die Kosten für Fehleinsätze aufgrund falscher Notmeldungen nicht erfasst.
Wien, . August 2011
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.