8827/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.08.2011
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „eigenartiger Umgang mit Bürgern“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 16:
Ich bitte um Verständnis dafür, dass eine personenbezogene Beantwortung im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht möglich ist.
Bei der am 28. Juni 2011 stattgefundenen Amtshandlung handelt es sich um eine von der unabhängigen Rechtsprechung mit Beschluss angeordnete und von der Sachverständigen im Beisein eines Gerichtsvollziehers und unter Beiziehung der Sicherheitsbehörden durchgeführte Befundaufnahme anlässlich einer Sachwalterbestellung. Die Beiziehung der Polizeibeamten war aufgrund mangelnder Kooperation des Betroffenen zur Durchsetzung des Gerichtsbeschlusses, sohin zur Herstellung eines der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes erforderlich.
Akte der unabhängigen Rechtsprechung sind dem parlamentarischen Interpellationsrecht, das der Kontrolle der Verwaltung dient, entzogen, sodass es mir nicht möglich ist, auf Einzelheiten, die Gegenstand eines zivilgerichtlichen Verfahrens sind, einzugehen. Dies würde auch eine Umgehung des Rechts auf Akteneinsicht darstellen, die (nur) von der unabhängigen Rechtsprechung bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses gewährt werden kann. Der mir aus Anlass dieser Anfrage vorgelegte Bericht belegt jedoch, dass die gegenständliche Amtshandlung unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt wurde und daher keine (weiteren) dienstaufsichtsbehördlichen Maßnahmen zu ergreifen sind.