8831/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.08.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0120-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. AUG. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 4. Juli 2011, Nr. 8950/J, betreffend EHEC:

Schaden in Europa und Österreich – Entschädigungsregelung

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juli 2011, Nr. 8950/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 6:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) liegen keine Daten über die absolute Höhe der Schäden vor. Aufgrund der bei der EU-Kommission (EK) beantragten Entschädigungen in der Höhe von 227 Mio. € können folgende Schätzungen vorgenommen werden:


 

Die maximal möglichen Entschädigungsbeträge wurden mit 50 % (für individuelle Erzeuger) bzw. 70 % (für Mitglieder von Erzeugerorganisationen) der repräsentativen, durchschnittlichen Großhandelseinstandspreise vergleichbarer Erzeugnisse im Jahr 2010 festgelegt. Zahlungen waren nur für Gurken, Paprika, Paradeiser, Salat und Zucchini vorgesehen. Der durchschnittliche Organisationsgrad (Vermarktung über Erzeugerorganisationen) in Europa beträgt rund 40 %, sodass generell eine Entschädigungsintensität von unter 70 % anzunehmen ist. Das Schadensausmaß würde demnach in der Größenordnung zwischen 325 und 450 Mio. € liegen.

 

Österreich hat für die genannten Erzeugergruppen bzw. Produkte eine Entschädigung in der Höhe von € 2.235.000,- beantragt. Diese Summe wurde aufgrund von Ansuchen der betroffenen Erzeugerorganisationen und individuellen Produzenten an die Agrarmarkt Austria (abwickelnde Behörde – s. auch Antwort zu Frage 5) über Entschädigungen für tatsächlich vernichtete oder nicht geerntete Erzeugnisse (nachgewiesene Mengen bzw. Durchschnittserträge) ermittelt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die EK bestätigt den Betrag von 210 Mio. € zusätzlich für den Bereich Obst und Gemüse. Es ist beabsichtigt diese Sondermaßnahmen aus der Haushaltslinie Obst und Gemüse unter allfälliger Umschichtung von Mitteln aus anderen Haushaltslinien des EGFL zu finanzieren.

 

Zu Frage 4.

 

Die rechtliche Grundlage für die befristeten Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 585/2011 der Kommission vom 17. Juni 2011, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO), insbesondere auf Artikel 191 in Verbindung mit Artikel 4.

 

Zu Frage 5:

 

Zuständige Behörde für die Abwicklung der Sondermaßnahmen ist die Agrarmarkt Austria.

Der konkrete Nachweis ist in der Verordnung BGBl. II Nr. 210/2011 genau festgelegt.


Zu Frage 7:

 

Der maximal zulässige Betrag je Betrieb wurde in einigen Bundesländern durch frühere Hilfestellungen bereits ausgeschöpft.

 

Zu Frage 8:

 

In der Gemeinsamen Marktorganisation für den Sektor Obst und Gemüse gibt es bereits Ansätze für eine solidarische Krisenvorsorge auf Ebene der Erzeugerorganisationen im Rahmen der Betriebsfondsbeihilfen (Krisenprävention und Krisenmanagement). Marktkrisen, die wie im Falle der EHEC-Epidemie den gesamten Binnenmarkt betreffen, können damit finanziell aber nicht bewältigt werden. Ein derartiges Versicherungsmodell muss auf EU-Ebene und für alle Sektoren der Landwirtschaft diskutiert werden. Das BMLFUW wird dieses Thema intensiv in die anstehenden Beratungen zur GAP einbringen.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Das BMLFUW hat im Zuge der EHEC-Krise in erster Linie die Interessen der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe auch gegenüber der EU-Kommission vertreten. Unverkäufliche Gemüsemengen wurden vom Handel den Erzeugerorganisationen zurückgestellt bzw. auch nicht bezahlt, sodass die Entschädigungen für die geordnete Entsorgung indirekt auch dem Lebensmitteleinzelhandel zugute gekommen sind. Auch die verstärkt von der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH und den Erzeugerorganisationen durchgeführten Informations-kampagnen, die das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in heimische Produkte stärken sollten, haben zur Marktbelebung – auch im Interesse des Handels – beigetragen.

 

Zu Frage 11:

 

Untersuchungen und Kontrollen im öffentlichen Interesse müssen im Krisenfall von staatlichen Stellen wahrgenommen werden. Die Erzeugerorganisationen haben zahlreiche zusätzliche Untersuchungen von der AGES durchführen lassen, die tarifmäßig verrechnet und beglichen wurden. Die EU-Mittel stehen für Entschädigungszahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte zur Verfügung.

 

Der Bundesminister: