8834/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.08.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0125 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. AUG. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2011, Nr. 9093/J, betreffend

Gmunden – Seegrundstück für geplanten Hotelbau „Lacus Felix“

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2011, Nr. 9093/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Diese Frage kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 2:

 

Diese Anlegestelle wurde seit 2006 nicht verlegt.


 

Zu Frage 3:

 

Diese Frage kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 4:

 

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass der ÖBf AG gemäß OÖ Raumordnungsgesetz das Recht auf Stellungnahme, aber keine Parteistellung im Sinne des AVG zukommt. Die ÖBf AG hat von der Möglichkeit einer Stellungnahme zur beabsichtigten Abänderung des Flächenwidmungsplans Gebrauch gemacht und folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken für die Benachrichtigung über die Änderung der Bebauungspläne und der Änderung der Flächenwidmung im Bereich des neu zu errichtenden Hotels Lacus Felix und teilen Ihnen mit, dass unsererseits gegen diese Änderung kein Einwand besteht.“

 

Zu Frage 5:

 

Zur Umwidmung ist eine Zustimmung der ÖBf AG nicht erforderlich. Der ÖBf AG kommt lediglich ein Recht auf Stellungnahme zu. Dass in der Stellungnahme keine Einwendungen erhoben wurden, ist mit der Seen-Strategie vereinbar. Diese sieht vor, Flächen zu einer ausgewogenen regionalwirtschaftlichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Der Projektbereich befindet sich im Siedlungsbereich. Der dortige Uferbereich und der unmittelbare Seebereich sind eine gewachsene, parkähnliche Kulturlandschaft und keine Naturlandschaft. Die Bundesforste orientieren sich bei diesen Entscheidungen an den Planungsbeschlüssen der Gemeinden.

 

Der freie Seezugang konnte und kann in diesem Bereich nicht von der ÖBf AG gewährt werden. Die für das Projekt wesentlichen Uferflächen und auch zum Teil die vom Traunsee überspülten Flächen stehen nicht im Eigentum der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste), sondern im Eigentum der Stadtgemeinde Gmunden und des „ Verein zur Förderung der Infrastruktur in der Stadtgemeinde Gmunden & Co KG“. Die Bundesforste sind nur insoweit in das Wohnungs- und Hotelprojekt „Lacus-Felix“ involviert, als lediglich Nebennutzungen auf Eigentumsflächen der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) stattfinden werden.


Zu Frage 6:

 

Diese Stellungnahme ist den Bundesforsten nicht bekannt.

 

Zu Frage 7:

 

Diese Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft ist den Bundesforsten nicht bekannt.

 

Zu Frage 8:

 

Es gab im Projektbereich keine Grundverkäufe seitens der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste), somit auch keine Erlöse. Ebenso gab und gibt es derzeit keine Erlöse aus Verpachtungen im Zusammenhang mit diesem Projekt.

 

Zu Frage 9:

 

Diese Frage kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 10:

 

Die Grundstücke befanden sich bis Mitte 2010 im Eigentum der Republik Österreich.

Das Grundstück 236/48 wurde gegen das Grundstück 196/3 GB Nachdemsee wertgleich getauscht.

 

Das Grundstück 236/49 wurde im Rahmen eines Paketes mit insgesamt 25 anderen Vorliegerflächen im Rahmen einer Strukturverbesserung verkauft und im Gegenzug 5 frei zugängliche Ufergrundstücke erworben. Sowohl das Grundstück Nr. 236/48 als auch das Grundstück Nr. 236/49 wurde an die Eheleute Kurt und Ellen Asamer übertragen.

 

Durch diese Maßnahme konnten Vorliegerflächen, das sind zur Seeparzelle gehörende Landflächen, die für die Öffentlichkeit mangels Zugangsmöglichkeit nicht nutzbar sind, und nur vom jeweiligen Eigentümer des dahinterliegenden Landgrundstücks genutzt werden können, gegen frei zugängliche Seeufergrundstücke abgetauscht werden. Die erworbenen Flächen können im Gegensatz zu den Vorliegerflächen wirtschaftlich genutzt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Aus dem Grundtausch und der Strukturverbesserung wurden keine wirtschaftlichen Erlöse erzielt. Jedoch können jetzt aus der Bewirtschaftung der erworbenen Grundstücke Erlöse erzielt werden.

 

Der Bundesminister: