8838/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.09.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0199-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 1. September 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9127/J-NR/2011 betreffend Stellenausschreibung des IST Austria, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Bewerberinnen werden in der Stellenausschreibung des IST Austria als positive Maßnahme zur Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten ermutigt, sich zu bewerben. Das IST Austria bevorzugt bei der Entscheidung über die Stellenvergabe weder Frauen noch Männer, sondern entscheidet einzig auf der Basis der Qualifikation der Bewerber/innen und verstößt somit nicht gegen das geltende Gleichbehandlungsgesetz. Die Zulässigkeit einer positiven Diskriminierung ist verfassungsmäßig festgelegt.

 

Zu Frage 2:

Das IST Austria wird sich, wie schon bisher, strikt an das Gleichbehandlungsgesetz und die
darin gebotene Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt halten. Sollte es geboten sein, in den Ausschreibungstexten ein Mindestentgelt zu beziffern, wird das IST Austria auch dieser Vorgabe entsprechen.


Zu Frage 3:

Die Suche nach und die Auswahl von Bewerber/innen am IST Austria erfolgt ausschließlich nach sachlichen aus der Aufgabenstellung resultierenden Kriterien. Die Einhaltung der
Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes obliegt den verantwortlichen Personen des
IST Austria.

 

Zu Frage 4:

IST Austria wird weiterhin im Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes garantieren, dass
österreichische Bewerber/innen mit exzellenten Englischkenntnissen gleichbehandelt werden. Bereits bisher erfolgten Besetzungen von Stellen mit einer Vielzahl von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die über exzellente Englischkenntnisse verfügen.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.