8838/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.09.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0199-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 1. September 2011
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9127/J-NR/2011 betreffend Stellenausschreibung des IST Austria, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Bewerberinnen werden in der Stellenausschreibung des IST Austria als positive Maßnahme zur Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten ermutigt, sich zu bewerben. Das IST Austria bevorzugt bei der Entscheidung über die Stellenvergabe weder Frauen noch Männer, sondern entscheidet einzig auf der Basis der Qualifikation der Bewerber/innen und verstößt somit nicht gegen das geltende Gleichbehandlungsgesetz. Die Zulässigkeit einer positiven Diskriminierung ist verfassungsmäßig festgelegt.
Zu Frage 2:
Das IST Austria wird sich, wie
schon bisher, strikt an das Gleichbehandlungsgesetz und die
darin gebotene Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die
Gleichbehandlung in der Arbeitswelt halten. Sollte es geboten sein, in den
Ausschreibungstexten ein Mindestentgelt zu beziffern, wird das IST Austria auch
dieser Vorgabe entsprechen.
Zu Frage 3:
Die Suche nach und die Auswahl
von Bewerber/innen am IST Austria erfolgt ausschließlich nach sachlichen
aus der Aufgabenstellung resultierenden Kriterien. Die Einhaltung der
Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes obliegt den verantwortlichen
Personen des
IST Austria.
Zu Frage 4:
IST Austria wird weiterhin im
Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes garantieren, dass
österreichische Bewerber/innen mit exzellenten Englischkenntnissen gleichbehandelt
werden. Bereits bisher erfolgten Besetzungen von Stellen mit einer Vielzahl von
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die über exzellente
Englischkenntnisse verfügen.
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.