8840/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0125-I/4/2011

Wien, am 2. September 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Juli 2011 unter der Nr. 8934/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bilderbergertreffen 2011 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5 sowie 7 bis 10:

Ø  Haben Sie am Bilderbergtreffen in der Schweiz teilgenommen?

Ø  Welche weiteren Vertreter der Regierung waren anwesend?

Ø  Welche Themen, die für die Zukunft Österreichs von Bedeutung sind, wurden im Zuge dieses Treffens behandelt?

Ø  Wenn ja, hat Ihrer Meinung nach die österreichische Öffentlichkeit ein Recht, über diese Fragen informiert zu werden?

Ø  Wurde auf höchster politischer Ebene die Haltung der Vertreter aus Österreich koordiniert?


 

Ø  Glauben Sie, dass Sie, wenn Sie nicht Bundeskanzler wären, als Herr Faymann eingeladen worden wären?

Ø  Sind Sie nach wie vor der Meinung, dass die Gesprächsinhalte bei einem internationalen Treffen diesen Ranges bei dem über Fragestellungen, die auch für die Zukunft Österreichs von Bedeutung sind, gesprochen wird, nicht dem Interpellationsrecht unterliegen?

Ø  Wenn ja, warum?

Ø  Sind Ihre Aussagen bei so einem hochrangigen Treffen bei dem über Fragestellungen, die auch für die Zukunft Österreichs von Bedeutung sind, gesprochen wird, der Privatperson Faymann oder dem Bundeskanzler Faymann zuzurechnen?

 

Ich verweise darauf, dass es sich bei den „Bilderberg-Treffen“ um eine Zusammenkunft von Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, der Politik und von Medienvertretern auf internationaler Ebene handelt. Diese – privat organisierten – Zusammenkünfte dienen dem Meinungsaustausch über aktuelle Fragestellungen. Es ist allerdings ausdrücklich festzuhalten, dass die Teilnehmer an solchen Treffen nicht in ihrer jeweiligen Funktion – etwa als Staatenvertreter – mitwirken, weshalb diese Fragen auch nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes betreffen.

 

Zu Frage 6:

Ø  Wie hoch sind die Kosten, die für die Teilnahme an diesem Treffen angefallen sind?

 

Dem Bundeskanzleramt sind keinerlei Kosten für die Teilnahme an diesem Treffen erwachsen.

 

Mit freundlichen Grüßen