8843/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0764-II/3/2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 4. Juli 2011 unter der Zahl 8941/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbotes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aufgrund der unpräzisen Fragestellung muss von einer Beantwortung Abstand genommen werden.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 


Zu den Fragen 6 bis 8:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Auf die grundsätzliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz und auf die dortige Beantwortung einer ähnlichen par-lamentarischen Anfrage wird verwiesen.