8843/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.09.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0764-II/3/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 4. Juli 2011 unter der Zahl 8941/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbotes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der unpräzisen Fragestellung muss von einer Beantwortung Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Auf die grundsätzliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz und auf die dortige Beantwortung einer ähnlichen par-lamentarischen Anfrage wird verwiesen.