8849/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 1. September 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0262-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8958/J betreffend „Gewerbeausübung des Bewachungsgewerbes durch ausländische Firmen“, welche die Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Ja. Die Landeshauptleute sind vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wiederholt darüber informiert worden, welche behördliche Maßnahmen zu treffen sind, wenn gegen die die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in Österreich regelnden Vorschriften der Gewerbeordnung verstoßen wird.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

In Tirol wurden fünf Fälle zur Anzeige gebracht, wobei Strafen in der Höhe von € 1.850,00 verhängt wurden, in Salzburg zwei Fälle, wobei Strafen in der Höhe von € 1.050,00 verhängt wurden, in Oberösterreich und Niederösterreich je ein Fall, wobei jeweils eine Strafe in der Höhe von € 300,00 und in Wien ein Fall, wobei eine Strafe in der Höhe von € 260,00 verhängt wurde.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Abgesehen davon, dass diese Fragen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen, liegen dazu keine Informationen vor.