8860/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Juli 2011 unter der Zl. 8940/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hohe Botschafterdichte in Brüssel“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:
Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) unterstehen in Brüssel nur zwei nachgeordnete Dienststellen, die bilaterale Botschaft gegenüber Belgien, die zugleich auch für die Beziehungen zur NATO zuständig ist, und die Ständige Vertretung bei der Europäischen Union, die auch die Agenden des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) wahrnimmt. Die Vertretung Österreichs bei der Westeuropäischen Union wurde bis zu ihrer Auflösung per 30. Juni 2011 ebenfalls im Rahmen der Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union wahrgenommen.
Die Beschränkung auf zwei Dienststellen gewährleistet die zielorientierte und zugleich kosteneffiziente Vertretung der österreichischen Interessen.
Der Personalstand des BMeiA wird laufend auf mögliche Synergien und Einsparungsmöglichkeiten überprüft und gegebenenfalls reduziert. Im Bericht des Rechnungshofs wird festgehalten, dass das BMeiA den eigenen Personalstand an der Österreichischen Vertretung bei der EU verringert hat.
Zu Frage 4:
Die Verbindungsbüros der Bundesländer in Brüssel fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.
Zu Frage 5:
Honorarkonsuln üben ihre Funktion ehrenamtlich aus und haben das erforderliche Hilfspersonal sowie die für ihre amtliche Tätigkeit notwendigen Räumlichkeiten und Betriebsmittel grundsätzlich selbst und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Durch ihren Einsatzort regelmäßig abseits der Hauptstadt sind sie oft erste Anlaufstelle für Österreicherinnen und Österreicher im Ausland. Eine Reduzierung der honorarkonsularischen Vertretung Österreichs in Belgien scheint daher nicht zielführend.
Zu Frage 7:
Gemäß Art. 221 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sorgen die Delegationen der Union in Drittländern und bei Internationalen Organisationen für die Vertretung der auf Basis entsprechender, in der Regel einstimmig zu fassender Beschlüsse des Rates. Die EU-Delegationen werden auf lokaler Ebene in enger Zusammenarbeit mit den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten tätig. Sie sind jedoch nicht für die Vertretung der oftmals partikularen Interessen einzelner Mitgliedstaaten konzipiert.
Dem österreichischen diplomatischen Dienst obliegt daher auch weiterhin die Aufgabe, die umfassenden Interessen Österreichs und seiner Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gegenüber den Partnerländern zu vertreten, insbesondere auch in Bereichen, in denen der Europäische Auswärtige Dienst nicht tätig ist oder aufgrund mangelnder Zuständigkeiten nicht tätig sein kann.