8863/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.09.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0187-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 2. September 2011
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8944/J-NR/2011 betreffend universitäre
Forschungsaufträge & Plagiate, die die Abgeordneten Dr. Johannes
Hübner, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juli 2011 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 9:
Wie aus Aufzeichnungen ersichtlich ist, wurden seitens des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung seit seiner
Wiedererrichtung mit Wirkung vom 1. März 2007 keine
Forschungsaufträge an Univ.-Prof. Dr. Peter Kampits vergeben.
Auch in den Jahren, in denen die Bereiche Wissenschaft und Forschung
in die Zuständigkeit des damaligen Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur fielen, sind keine
Forschungsaufträge an den Genannten erteilt worden.
Zu Fragen 10 und 11:
Wissenschaftliches Arbeiten muss unabdingbar
durch Redlichkeit und Qualität geleitet werden. Sowohl Studierende,
Lehrende als auch Hochschulen als Ganzes haben großes Interesse
daran, dass wissenschaftliche Arbeiten korrekt verfasst und Titel damit zu Recht
verliehen
werden. Das Lehren korrekten wissenschaftlichen Arbeitens sowie die
Überprüfung dessen
fällt in die Autonomie der Hochschulen. Bestehen Verdachtsmomente dahingehend, dass
insbesondere Zeugnisse gefälscht oder wissenschaftliche Arbeiten nicht
korrekt abgefasst
wurden, so ist ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durchzuführen.
Weiters gibt es mit der Österreichischen Agentur für die Wissenschaftliche Integrität auch eine unabhängige Stelle, die Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nachgehen kann.
Eine im
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingesetzte Arbeitsgruppe
hat sich bereits vor dem Sommer darauf verständigt, eine solide Datenbasis
zu schaffen, um in Zukunft ein genaues Monitoring zu ermöglichen.
Künftig sollen staatliche Universitäten, Fachhoch-schulen und
Privatuniversitäten der Österreichischen Agentur für die
Wissenschaftliche Integrität jährlich eine Statistik über
Verdachtsfälle, Prüfungen, Ergebnisse und Konsequenzen melden.
In zwei Jahren soll aufgrund dieser Datenbasis eine weitere Evaluierung erfolgen.
Weiters spricht die Arbeitsgruppe Empfehlungen an die Universitäten in ihrem Autonomiebereich aus:
- verstärkte Bewusstseinsbildung (bei Studierenden durch Einführungslehrveranstaltungen zum wissenschaftlichen Arbeiten und zu wissenschaftlicher Integrität; bei Universitätspersonal durch Erarbeitung interner Definitionen und Richtlinien)
- verstärkte Exzellenzausrichtung der Doktoratsprogramme
- flächendeckende Anschaffung der Plagiatssoftware sowie Verbreiterung der Anwendung
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.