8863/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0187-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 2. September 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8944/J-NR/2011 betreffend universitäre
Forschungsaufträge & Plagiate, die die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juli 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 9:

Wie aus Aufzeichnungen ersichtlich ist, wurden seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung seit seiner Wiedererrichtung mit Wirkung vom 1. März 2007 keine
Forschungsaufträge an Univ.-Prof. Dr. Peter Kampits vergeben.

 

Auch in den Jahren, in denen die Bereiche Wissenschaft und Forschung in die Zuständigkeit des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur fielen, sind keine
Forschungsaufträge an den Genannten erteilt worden. 

 

Zu Fragen 10 und 11:

Wissenschaftliches Arbeiten muss unabdingbar durch Redlichkeit und Qualität geleitet werden. Sowohl Studierende, Lehrende als auch Hochschulen als Ganzes haben großes Interesse
daran, dass wissenschaftliche Arbeiten korrekt verfasst und Titel damit zu Recht verliehen
werden. Das Lehren korrekten wissenschaftlichen Arbeitens sowie die Überprüfung dessen
fällt in die Autonomie der Hochschulen.
Bestehen Verdachtsmomente dahingehend, dass
insbesondere Zeugnisse gefälscht oder wissenschaftliche Arbeiten nicht korrekt abgefasst
wurden, so ist ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durchzuführen.

Weiters gibt es mit der Österreichischen Agentur für die Wissenschaftliche Integrität auch eine unabhängige Stelle, die Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nachgehen kann.

 

Eine im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich bereits vor dem Sommer darauf verständigt, eine solide Datenbasis zu schaffen, um in Zukunft ein genaues Monitoring zu ermöglichen. Künftig sollen staatliche Universitäten, Fachhoch-schulen und Privatuniversitäten der Österreichischen Agentur für die Wissenschaftliche Integrität jährlich eine Statistik über Verdachtsfälle, Prüfungen, Ergebnisse und Konsequenzen melden.
In zwei Jahren soll aufgrund dieser Datenbasis eine weitere Evaluierung erfolgen.

 

Weiters spricht die Arbeitsgruppe Empfehlungen an die Universitäten in ihrem Autonomiebereich aus:

-       verstärkte Bewusstseinsbildung (bei Studierenden durch Einführungslehrveranstaltungen zum wissenschaftlichen Arbeiten und zu wissenschaftlicher Integrität; bei Universitätspersonal durch Erarbeitung interner Definitionen und Richtlinien)

-       verstärkte Exzellenzausrichtung der Doktoratsprogramme

-       flächendeckende Anschaffung der Plagiatssoftware sowie Verbreiterung der Anwendung

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.