8869/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

 

GZ: BMI-LR2220/0833-I/5/2011

Wien, am         . September 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag.a Alev Korun, Freundinnen und Freunde haben am   5. Juli 2011 unter der Zahl 8954/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „zigtausend Euro Steuergeld für Imagekampagnen BM Mikl-Leitner und STS Kurz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6 bzw. 10 und 11:

Die Gesamtkosten können erst nach Bezahlung aller Rechnungen bekannt gegeben werden. Dies ist bis dato nicht erfolgt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 9044/J vom 8. Juli 2011 verwiesen.

 

Zu den Fragen 7 bis 9 und 12 bis 14:

Die Aufbringung der Geldmittel erfolgt nicht aus dem Integrationsbudget. Für Öffentlichkeits-arbeit erfolgte bzw. erfolgt bei der Untergliederung 11 „INNERES“ keine gesonderte Budgetierung. Die Verrechnung dieser Ausgaben erfolgt bei § 11008 und den sachlich vor-gesehenen VA-Posten im Sinne des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der organorientierten Verrechnung. Die budgetäre Bedeckung erfolgt primär im Rahmen der für die Zentralleitung veranschlagten Mittel bzw. aus vorhandenen Rücklagen, die schrittweise in den Vorjahren für besondere Anlässe gebildet wurden. Rücklagen sind im BVA 2011 nicht abgebildet.