8870/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0783-II/2011

Wien, am      . August 2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am    5. Juli 2011 unter der Zahl 8955/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be-treffend „Ermittlungen in den Fällen der Schmieraktionen in der KZ-Gedenkstätte Maut-hausen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Trotz intensiver Bemühungen der Sicherheitsbehörden verliefen die Ermittlungen zur Auf-klärung der Straftaten bisher negativ. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich hat am 5. August 2010 an die Staatsanwaltschaft Linz einen Abschlussbericht übermittelt. Diese hat das Ermittlungsverfahren gemäß § 190 Z 2 StPO mit der Begründung eingestellt, dass kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Sollten den Sicherheitsbehörden Hinweise zur Aufklärung der Straftat zur Kenntnis gelangen, werden sie die Ermittlungen, nach Verständigung und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, wieder aufnehmen.