8870/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0783-II/2011
Wien, am . August 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 5. Juli 2011 unter der Zahl 8955/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be-treffend „Ermittlungen in den Fällen der Schmieraktionen in der KZ-Gedenkstätte Maut-hausen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Trotz intensiver Bemühungen der Sicherheitsbehörden verliefen die Ermittlungen zur Auf-klärung der Straftaten bisher negativ. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich hat am 5. August 2010 an die Staatsanwaltschaft Linz einen Abschlussbericht übermittelt. Diese hat das Ermittlungsverfahren gemäß § 190 Z 2 StPO mit der Begründung eingestellt, dass kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Sollten den Sicherheitsbehörden Hinweise zur Aufklärung der Straftat zur Kenntnis gelangen, werden sie die Ermittlungen, nach Verständigung und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, wieder aufnehmen.