8873/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0198-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 2. September 2011
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9126/J-NR/2011 betreffend Bericht des IST Austria, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das
IST Austria wurde mit BGBl. I Nr. 69/2006 errichtet, die zehnjährige
Finanzierung laut
Gesetz umfasst den Zeitraum 2007 bis 2016. Das Kuratorium konstituierte sich am
1. Dezember 2006, im April 2007 erfolgte die erste Überweisung des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Forschung, somit ist das Jahr 2007 das erste operative
Rechnungsjahr.
Im Jänner 2011 wurde gemäß § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Institute of Science and Technology – Austria der gesetzlich vorgesehenen Verpflichtung der Evaluierung im Abstand von vier Jahren Rechnung getragen und es wurden daher die vier ersten operativen Jahre (2007 bis 2010) des IST Austria evaluiert. Die Erstellung des Evaluierungsberichts hat sich daher nicht verzögert.
Zu Frage 2:
Siehe
Beantwortung zu Frage 1. Die nächste Evaluierung ist für den Zeitraum
2014/2015
vorgesehen und wird die Rechnungsjahre 2011 bis 2014 umfassen. Infolgedessen
sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.
Zu Fragen 3 und 4:
Bis
einschließlich 2016 ist die Finanzierung durch entsprechende
Vereinbarungen gesichert.
Im Hinblick auf den Zeitraum danach werden derzeit Gespräche geführt.
Zu Frage 5:
Der Bericht des International Committee vom Juni 2006 von Haim Harari (ehemaliger Präsident des Weizmann Instituts), Olaf Kübler (ehemaliger Präsident der ETH Zürich) und Hubert Markl
(ehemaliger Präsident der Max Planck Gesellschaft) ist die strategische Leitlinie des Instituts. Der operative Aktionsplan wird laufend angepasst und adaptiert.
Darüber hinaus legt das IST Austria laut Vereinbarung jährlich einen Arbeitsplan, einen Jahresvoranschlag, eine aktuelle finanzielle Vorschau, einen Rechnungsabschluss, einen Leistungs-bericht und eine grobe Vorschau auf prognostizierte Entwicklungen der Drittmittelzahlungen vor.
Zu Frage 6:
Eine Leistungsvereinbarung ist laut Gesetz und Vereinbarung nicht vorgesehen. Derzeit ist ein Drittel der Bundesmittel an Leistungsindikatoren (Einwerben von Drittmittel) gebunden; dies stellt einen sehr hohen Leistungsanreiz für eine Institution der Grundlagenforschung in der Aufbauphase dar.
Bei
der zukünftigen Finanzierung soll ein noch größerer Teil des
Forschungsbudgets an die
Erreichung von qualitativen und quantitativen Zielen gebunden werden.
Zu Frage 7:
Der
Betrag dient der allfälligen Aufstockung der Drittmittel entsprechend der
Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land
Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of
Science and Technologie – Austria.
Zu Frage 8:
Die
veranschlagte Budgetsumme 2011 für IST Austria wird nach derzeitigem Stand
nicht
überschritten werden, daher ist kein Antrag auf Genehmigung
überplanmäßiger Ausgaben an das Bundesministerium für
Finanzen geplant. Die bestehenden Rücklagen bleiben für die
Folgejahre verfügbar.
Zu Frage 9:
Die Kriterien bei der Auswahl der Gutachterinnen oder Gutachter entsprechen bereits jetzt den international üblichen Standards. Es werden keine Personen als Gutachter/in herangezogen, die in Gremien des IST Austria tätig sind, die Betreuer/innen oder Studierende von Professor/innen des Instituts waren bzw. die in den vergangenen fünf Jahren mit Professor/innen des Institutes kooperiert, gemeinsam publiziert oder an der gleichen Forschungsstätte gearbeitet haben. Das entspricht auch den Kriterien des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF).
Zu Frage 10:
Aus
der Sicht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung waren
sämtliche
Voraussetzungen insbesondere das Kriterium der Objektivität im Hinblick
auf die Gutachter
erfüllt. Der in der Fragestellung beschriebene Sachverhalt ist daher nicht
nachvollziehbar.
Zu Frage 11:
Dazu
sieht das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine
Veranlassung. Die Absage des designierten Präsidenten Tobias Bonhoeffer
erfolgte aus rein persönlichen
Gründen.
Zu Frage 12:
Alfred
Ötsch war einer der drei vom Land Niederösterreich bestellten
Mitglieder des
Kuratoriums des IST Austria für die erste Funktionsperiode. Für die
zweite Funktionsperiode
erfolgte keine weitere Bestellung von Seiten des Landes Niederösterreich.
Zu keinem Zeitpunkt wurde Alfred Ötsch von der Bundesregierung als
Mitglied des Kuratoriums bestellt.
Zu Frage 13:
Das
IST Austria ist in allen wissenschaftlichen Angelegenheiten unabhängig und
betreibt
Forschung auf Grundlage höchster, international anerkannter Standards. Es
besteht bereits
eine intensive Zusammenarbeit in der Forschung und Lehre und bei gemeinsamen
Forschungsanträgen, so auch bei gemeinsamen Anträgen mit dem
Hirnforschungszentrum der Medizinischen Universität Wien an den FWF. Durch
die Einbindung von Top-Forscherinnen oder
Top-Forschern des IST Austria in diese und andere nationale Netzwerkprojekte
wie evolVienna in der Evolutionsbiologie oder ARiSE in der Informatik wird der
Forschungsstandort Österreich insgesamt gestärkt. Keinesfalls wird
aber ein weiteres Hirnforschungszentrum eingerichtet.
Zu Frage 14:
Wie
bereits in der Antwort zu Frage 13 ausgeführt, ist das IST Austria in
allen wissenschaftlichen Angelegenheiten unabhängig und betreibt Forschung
auf Grundlage höchster, international
anerkannter Standards. Zu diesen Standards gehören auch moderne
Versuchstierlabore, die Forscherinnen oder Forscher für ihre Arbeit vor
Ort benötigen und die – zumindest teilweise – nicht ausgelagert
werden können. Beim Aufbau dieser wissenschaftlichen Infrastruktur hat
sich das IST Austria mit Wiener Universitäten und Forschungsinstituten
(IMP, IMBA) vernetzt, um die vorhandene Expertise bei der Planung und
später auch beim Betrieb dieser Anlagen nützen zu können.
Insbesondere wird im Vorfeld der Planungsarbeiten über die
Funktionalität, Nutzung, Spezialisierung und Kooperation der
Tierversuchsanlagen diskutiert. Die neu geschaffenen
Kapazitäten werden an die verschiedenen Ansprüche der Nutzerinnen
oder Nutzer angepasst und die in den Tierversuchsanlagen vorhandenen Ressourcen
gebündelt. Das Ziel dieses
Vorgehens ist es, für die biologische Forschung im Großraum Wien die
bestmöglichen
Forschungsbedingungen zur Verfügung zu stellen und die Kapazitäten
auch komplementär nutzbar zu machen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.