8877/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0130-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen

            und Kollegen vom 7. Juli 2011, Nr. 9008/J, betreffend Agrarpolitische

            Apokalypse durch den jährlichen Import von 600.000 Tonnen Gen-Soja

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 7. Juli 2011, Nr. 9008/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Laut Statistik Austria wurden 2010 insgesamt 596.192,4 t Soja importiert. Nach den der AGES vorliegenden Informationen wurden davon 75.307 t als gentechnikfreier bzw. nicht kennzeichnungspflichtiger Soja importiert.


Eine seriöse Angabe von GVO-relevanten Importdaten ist nicht möglich, da eine Unterscheidung zwischen GVO-Produkten und herkömmlichen Produkten in den Importstatistiken, welche sich nach dem internationalen Zolltarif richten, nicht vorgesehen ist. Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) besteht keine Zuständigkeit für und daher auch keine Einflussmöglichkeit auf die Erfassung von Import- und Exportstatistiken.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

2010 gelang es, durch eine Beratungskampagne des BMLFUW mit den Landwirtschaftskammern, den Anbau von Soja gegenüber dem Vorjahr von 25.300 ha auf 34.400 ha (+36%) zu steigern. Das entspricht einem Ertrag von etwa 100.000 Tonnen. 2011 stieg der Anbau weiter auf rund 38.000 ha an. Das maximal mögliche Ausschöpfungspotential für einen Sojaanbau in Österreich ist allerdings begrenzt und wird bei Ausnutzung einer optimalen Fruchtfolge und unter guten Marktpreisen mittelfristig auf etwa 50.000 ha geschätzt. Als weiteres heimisches Eiweißfuttermittel steht seit 2009 DDGS, ein Nebenerzeugnis der Bioethanolproduktion unter der Handelsbezeichnung „Actiprot“, dem heimischen Futtermarkt zur Verfügung. Weiters kommt zur Entlastung des Importbedarfs auch Rapskuchen als Nebenprodukt der heimischen Rapsverarbeitung (Lebensmittel- und Biodieselproduktion) zum Einsatz.

 

Auf europäischer Ebene werden im Rahmen der erfolgreichen österreichischen Initiative zur Selbstbestimmung beim gentechnikfreien Anbau die geltenden österreichischen Anbauverbote für GVOs abgesichert und somit eine gentechnikfreie Futtermittelproduktion in Österreich auch in Hinkunft ermöglicht.

 

Zudem erfolgt seitens der AGES in Verbindung mit der Saatgut–Gentechnikverordnung ein jährliches Monitoring, welches dem Zweck der Vermeidung von gentechnischen Verunreinigungen in Saatgut dient. 

 

Zu den Fragen 6 und 9 bis 11:

 

Die Zuständigkeit für die Zulassung von Lebensmitteln (so auch deren zulässige Zusammensetzung) und GVO-Konstrukten liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Das BMLFUW ist jedenfalls bemüht, in seinem Einflussbereich die Abhängigkeit von GVO-Sojafuttermittelimporten zu reduzieren. Durch die Förderung des biologischen Landbaus über das BMLFUW werden die Produzenten/Produzentinnen (Landwirte/Landwirtinnen) u.a. verpflichtet, gentechnikfreie Futtermittel einzusetzen. Daneben besteht noch die freiwillige Lebensmittelkennzeichnung „gentechnikfrei“ gem. Codexrichtlinie, welche auf den Verzicht des Einsatzes von GVO-Futtermitteln hinweist. Das AMA Gütesiegel dient primär der Absicherung der Lebensmittelqualität in Österreich.

 

Zu Frage 7:

 

Sie werden zur Produktion von Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch, Milch und Eiern verarbeitet.

Geschätzte Einsatzmengen pro Tierart:

Zwei Drittel (ca. 67%) des importierten Sojas werden für die Schweinefütterung verwendet, ca. 21% für Geflügelfutter und etwa 12% für Rinderfutter.

 

Zu Frage 8:

 

Bei folgenden AMA-Gütesiegel-Richtlinien und AMA-Produktionsbestimmungen wird das freiwillige Modul "Gentechnikfrei erzeugt" bereits angeboten:

 

In den Bereichen Milchgewinnung und Legehennenhaltung ist die Gentechnikfreiheit bereits vollständig umgesetzt.

Die AMA Marketing evaluiert derzeit, inwieweit das Modul „Gentechnikfrei“ auch beim AMA-Gütesiegelproduktionsbereich Schweine-, Rinder- und Kälbermast praktisch umsetzbar ist.

 

Das importierte Eiweißfuttermittel Sojaextraktionsschrot wird eingesetzt, da es in der benötigten Menge und Qualität in Österreich nicht angebaut und durch andere Eiweißkomponenten nicht ersetzt werden kann.

 

Der Bundesminister: