8879/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0123-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erwin Preiner, Kolleginnen

und Kollegen vom 8. Juli 2011, Nr. 9088/J, betreffend Zukunft

des Bundesamts für Weinbau in Eisenstadt II

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2011, Nr. 9088/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Nein. Die Überlegungen im Sinne der Bürgernähe, Effektivität und Effizienz der Verwaltungstätigkeiten zielen darauf ab, die aktuell vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu verwenden und einzusetzen. Zur Steuerung der Prozesse bedient sich die Bundesverwaltung zukünftig generell der Werkzeuge des Controllings, wie dies auch im privaten Sektor üblich ist. Nach dem Grundsatz der Wirkungsorientierung des Verwaltungshandelns soll der Einsatz an Steuermitteln in Verbindung mit den entsprechenden Leistungen für die Allgemeinheit dargestellt werden.

 

Die grundsätzliche Ausrichtung des Bundesamts für Weinbau (BAWB) in Eisenstadt bleibt von den internen Organisationsfragen unberührt.

 

Zu Frage 2:

 

Ja.

 

Zu Frage 3:

 

Diese Situation ist bereits gegeben. Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass grundsätzlich drei verschiedene Arten von Proben zu unterscheiden sind:

 

1.    Einreichungen zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer für Qualitätswein:

      Diese Proben werden von den Weinbautreibenden freiwillig eingereicht und unterliegen daher keinem Probenplan.

 

2.    Privatproben:
Auch diese Einreichungen erfolgen freiwillig und ohne Probenplan.

 

3.    Amtlich gezogene Proben (BKI-Proben):

      Diese Proben werden planmäßig gezogen. Auf der Grundlage des Kontrollkonzepts der BKI erfolgt eine marktkonforme regionale Verteilung von Stichproben bezogen auf alle Produkte. Darüber hinaus werden amtliche Proben im Anlassfall bei Vorliegen eines Verdachts gezogen.

 

Zu Frage 4:

 

Ja. Die Forschungsaktivitäten können sich jedoch nicht alleine nach den Wünschen einer einzelnen Weinbauregion orientieren, da das BAWB eine Bundeseinrichtung ist und somit allen österreichischen Weinbauregionen in gleicher Weise zu dienen hat.

 

Der Bundesminister: