888/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.04.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0054-I/4/2009 Wien, am 02. April 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 23. Februar 2009 unter der Nr. 1018/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Interne Revision gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Ø Wie lautet der volle Text der ’Revisionsordnung’, in der die Tätigkeit der Abteilung für interne Revision festgelegt wird?
Ø Werden die vom Rechnungshof (in: RH Bund 2008/13) vorgebrachten Überlegungen durch eine Novellierung der Revisionsordnung berücksichtigt werden?
Ø Wann werden diese vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden?
Ø Wie ist derzeit die personelle Ausstattung der Abteilung für Interne Revision (Anzahl der verfügbaren und der besetzten Dienstposten und deren Wertigkeit)?
Ø Ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Abteilung für innere Revision vollständig weisungsfrei in Bezug auf den Gegenstand der Prüfung? Gilt das auch für ausgelagerte bzw. von Ihrem Ressort teilweise kontrollierte Einrichtungen?
Ø Kann die Abteilung für interne Revision ihre Ergebnisse direkt der Ressortleitung vortragen oder ist sie verpflichtet, zunächst den Präsidialleiter (resp. Generalsekretär oder einen Sektionschef) von den Ergebnissen in Kenntnis zu setzen?
Ø Ist die interne Revision in Ihrem Ressort befugt, alle ausgelagerten Einrichtungen zu prüfen, die a) vollständig oder b) anteilsmäßig von Ihrem Ressort verwaltet werden?
Ø Hat die interne Revision a) in Ihrem Ressort und b) in den ausgelagerten Einrichtungen uneingeschränkten Zugang zu allen Dokumenten bzw. Vorgängen?
Ø Hat die interne Revision a) in Ihrem Ressort und b) in den ausgelagerten Einrichtungen unbeschränkte Prüfbefugnis?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1017/J durch den Herrn Bundeskanzler.