8880/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0122 -I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. SEP. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen
und Kollegen vom 8. Juli 2011, Nr. 9089/J, betreffend heftig
umstrittene Direktorenbesetzung in der HLFS Kematen (Tirol)
durch das Landwirtschaftsministerium mit katastrophalen Folgen
für das Lehrpersonal, Schülerinnen und Schüler und den Eltern
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2011, Nr. 9089/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) liegt eine Entscheidung der Personalvertretungs-Aufsichtskommission vor, mit welcher festgestellt wurde, dass der Dienststellenleiter in zwei Fällen, die beide in den ersten
Monaten seiner Funktionsausübung fielen, das PVG verletzt hat. In einem weiteren Fall wurde festgestellt, dass keine Verletzung des PVG stattgefunden hat. Der Dienststellenleiter wurde darauf im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen des PVG belehrt.
Zu Frage 3:
Von weiteren Beschwerden an die Personalvertretungs-Aufsichtskommission besteht, da diese offenbar gemäß § 41 Abs. 5 PVG durch die Organe der Personalvertretung eingebracht wurden, noch keine Kenntnis.
Zu Frage 4:
Das Weisungsrecht des Vorgesetzten ist verfassungsrechtlich vorgesehen und somit keine ungewöhnliche Handlung im Alltag der Verwaltung. Bislang ist nichts darüber bekannt, dass Weisungen vom Dienststellenleiter nicht befolgt wurden.
Zu Frage 5:
Es wurden Mobbingvorwürfe geäußert, die aber noch nicht objektiviert wurden. Sofort nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe wurde die Angelegenheit den Mobbingbeauftragten des BMLFUW übergeben. Von diesen wurde ein externer Experte wie in solchen Fällen vorgesehen mit der Evaluierung beauftragt. Das Ergebnis dieser Evaluierung steht noch aus und bleibt abzuwarten.
Die persönlichen Entscheidungen einzelner Lehrerinnen und Lehrer, die Schule zu verlassen, müssen nicht unbedingt im Bezug zu den Vorwürfen stehen. Sie sind zu akzeptieren und im Dienstrecht auch vorgesehen. Es ist zusätzlich anzumerken, dass die Situation im Mathematikunterricht aufgrund eines längeren Krankenstandes sehr kritisch war.
Zu Frage 6:
Aufgrund des Vorfalls hat der Dienststellenleiter die Möglichkeit einer DNA Untersuchung in den Raum gestellt. Da sich der anonyme Verursacher jedoch nach 2 Tagen schriftlich beim Dienststellenleiter entschuldigte, wurde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt.
Zu Frage 7:
Die Begründung neuer Dienstverhältnisse von Lehrerinnen und Lehrern an den Höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten obliegt nicht dem Dienststellenleiter vorort, sondern liegt ausschließlich in der Verantwortung der Dienstbehörde des BMLFUW. Demgemäß wurde auch kein Dienstvertrag für eine/n neue/n Lehrer/in für den Gegenstand „Recht“ ausgestellt und der Dienststellenleiter wurde angewiesen, die frei gewordenen Rechtskundestunden durch eine an der HBLA Kematen bereits vorhandene Lehrerin supplieren zu lassen.
Zu Frage 8:
Nach den vorliegenden Informationen wurde die angesprochene provisorische Lehrfächerverteilung 2011/2012 aufgrund der Nichteinigung des Dienststellenleiters mit der Personalvertretung der HBLA Kematen von beiden Parteien entsprechend dem Personalvertretungsgesetz an die Zentralstelle des BMLFUW und den zuständigen Zentralausschuss zur Einvernehmensherstellung delegiert. Das Delegationsverfahren gemäß § 10 Absatz 5 PVG wurde mittlerweile ordnungsgemäß abgeschlossen und die Lehrfächerverteilung 2011/2012 rechtswirksam zwischen den Organen des Dienstgebers und der Dienstnehmer/innen ausverhandelt und abgeschlossen.
Zu Frage 9:
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass alle meine Mitarbeiter/innen, insbesondere die Mitarbeiter/innen mit Vorgesetztenfunktion, die Rechtsvorschriften kennen und einhalten. Nach Information wurde dieser Vorwurf auch im Gespräch mit dem Dienststellenleiter angesprochen. Dieser versicherte, die entsprechenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
Zu Frage 10:
Davon ist nichts bekannt. Grundsätzlich wird für Maßnahmen eingetreten, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, soweit dies im Rahmen des Dienstbetriebes möglich und mit der Akzeptanz der anderen betroffenen Kollegen/innen vereinbar ist.
Zu Frage 11:
Tatsache ist, dass vor einigen Jahren Lehrer/innen aufgenommen wurden, deren eingeschränkte Lehrbefugnis nur eine Teilbeschäftigung ermöglicht hätte. Überdies ist durch die unter den rechtlichen Rahmenbedingungen erstellte provisorische Lehrfächerverteilung 2011/2012 zu Tage getreten, dass für zwei Biologielehrer/innen keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr gegeben ist. Deren befristetes Dienstverhältnis läuft daher mit 31.8.2011 durch Zeitablauf aus. Den betreffenden Dienstnehmer/innen steht es frei ein Rechtsmittel zu ergreifen. Der Ausgang eines allfälligen arbeitsgerichtlichen Verfahrens kann nicht vorausgesehen werden. Wichtig ist jedenfalls, für die fachliche Entwicklung der Schule bestmöglich qualifizierte Lehrkräfte mit den erforderlichen Lehrbefähigungen anzustellen, um damit das Entwicklungsziel der Schule zu sichern.
Zu Frage 12:
Es ist natürlich bekannt, dass die 33 Schüler/innen, respektive deren Eltern, jeweils bereits 750 € für das Projekt bezahlt haben, der Rest sind Sponsorengelder. Nach wie vor wird für dieses Projekt eingetreten, das unabhängig von Personalentscheidungen fortgeführt wird. Dies hat der Dienststellenleiter vor Schüler/innen und Lehrer/innen mehrfach betont. Es ist darauf hinzuweisen, dass die volle Finanzierung gesichert sein muss, damit das Projekt tatsächlich zu Ende geführt werden kann.
Zu Frage 13:
Beim Besuch am 1. April 2011 wurden Protokolle und Handlungsoptionen angefertigt und gewisse Empfehlungen dem Dienststellenleiter, dem Dienststellenausschussvorsitzenden, den Lehrer/innen, den Erzieher/innen, den Angestellten und Schüler/innen gegeben und darauf hingewiesen, dass konstruktiv zusammengearbeitet werden soll. Weiterführende Gespräche über die Schulentwicklung wurden am 3.5.2011 und am 12.7.2011 im BMLFUW geführt.
Zu Frage 14:
Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wird über Wunsch des/der Bediensteten oder über Auftrag des Dienststellenleiters aus dienstlichem Interesse angeordnet. Sollten mehrere Bewerber/innen sich um einen Fortbildungsplatz bewerben, ist bei deren Auswahl die Personalvertretung einzubinden. Im gegenständlichen Fall wollten drei Biologielehrer/innen zugleich einen Fortbildungslehrgang an der Pädagogischen Hochschule Tirol zur Erlangung einer Lehrbefähigung für das Fach Physik besuchen. Aus fachlichen und dienstlichen Gründen wollte der Dienststellenleiter lediglich einen Ausbildungsplatz bewilligen.
Schließlich hat die Zentralstelle die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich gezogen. Die Entscheidung über die Teilnahme an den erwähnten Fortbildungsveranstaltungen wurde also im BMLFUW getroffen und nicht in der Dienststelle.
Vorrangiges Ziel muss es sein, den Dienstbetrieb möglichst optimal abzuwickeln und Fehlstunden größeren Ausmaßes hintan zu halten. In diesem Fall wurden jedoch wegen der bereits gestarteten Kurse und der bereits erfolgten Anmeldungen sowie der verbesserten Beschäftigungsmöglichkeit durch Erlangung der Lehrbefähigung in Physik ausnahmsweise alle drei Biologielehrer/innen entsendet.
Zu Frage 15:
Die HBLA Kematen wird auch weiterhin zu einem regionalen Bildungszentrum weiter entwickelt werden. In diesem Sinne wurden bereits im Frühjahr dieses Jahres erste Gespräche über die Modernisierung des Standortes geführt. Grundsätzlich ist an jedem Schulstandort jedoch sicher zu stellen, dass konstruktiv gearbeitet werden kann, der Unterricht qualitativ hochwertig erfolgt und am Standort eine wertschätzende Umgangskultur herrscht.
Zu Frage 16:
Die Kompetenzverteilung zwischen dem BMUKK und dem BMLFUW ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Das BMUKK ist nicht für die Angelegenheiten des Schulerhalters, sondern für die pädagogischen Belange der HBLA Kematen zuständig. Alle Lehrer/innen der Schule haben ein aufrechtes Dienstverhältnis mit dem BMLFUW.
Zu Frage 17:
Zwischen dem BMLFUW und dem BMUKK gibt es bezüglich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten laufend Abstimmungen und bei aktuellen Fragen unverzügliche Besprechungen in Form eines Jour fix. Der Rechnungshofbericht ist, wie richtig erwähnt, noch nicht veröffentlicht.
Zu Frage 18:
Die angesprochene Schülerversammlung fand auf Vorschlag des Dienststellenleiters nach Zustimmung der Schülervertreter/innen statt. Dem BMLFUW wurde hievon ein (anonymes) Protokoll (mit fragwürdiger Qualität) übermittelt.
Zu Frage 19:
DI Siegfried Hanser wurde als Schulleiter
eingesetzt und von den zuständigen Stellen im BMLFUW bestmöglich
unterstützt. Die in dieser Anfrage getroffenen Aussagen stellen eine
Vorverurteilung des Dienststellenleiters dar. Grundsätzlich ist zum
Gelingen aller Aufgaben ein Miteinander von allen notwendig und jede/r ist
aufgefordert seinen/ihren Beitrag zu leisten.
Die Schüler/innen und der hochqualitative Unterricht stehen für die weitaus überwiegende Mehrzahl von engagierten und fachlich hochkompetenten Lehrer/innen der HBLA Kematen im Vordergrund. Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr 2011/12 zeigen, dass die Beliebtheit der Schule ungebrochen ist. Die Anzahl der Anmeldungen für das Tiroler Angebot im Bereich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung übersteigt, wie auch in den letzten Jahren, bei weitem die Aufnahmekapazitäten der Schule.
Der Bundesminister: