8881/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0124-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2011, Nr. 9092/J, betreffend

weitere Vorgangsweise und Maßnahmen gegen das Bienensterben

aufgrund von Maisbeizmitteln im Jahr 2011

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 8. Juli 2011, Nr. 9092/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Im Zuge des Forschungsprojektes „MELISSA“ wurden bis zum Stichtag 18.7.2011 insgesamt 97 Proben (89 Bienen-, 8 Bienenbrotproben) auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.

Freilanderhebungen erfolgten bei insgesamt 18 Imkern in den Bundesländern Steiermark, Oberösterreich, Burgenland und Niederösterreich. Dabei wurden bei 10 Ausfahrten 36 Bienenstände besucht. Vor Ort erfolgten Datenerhebungen zum jeweiligen Fall, Probenahmen, filmische und fotografische Aufnahmen zu Dokumentationszwecken und eine Verortung des besuchten Bienenstandes mittels GPS-Messung.

 

Zu Frage 2:

 

Bis zum Stichtag meldeten 6 Betriebe einen Vergiftungsverdacht zum Zeitpunkt der Auswinterung (= vor Maisaussaat). In der Periode Frühjahr bis Sommer 2011 meldeten 83 Betriebe einen Vergiftungsverdacht.

 

Die Probenziehung erfolgte entsprechend dem Zeitpunkt des Vergiftungsverdachtes auf den verschiedenen Bienenständen zu unterschiedlichen Zeiten.

Bei den Vergiftungsverdachtsmeldungen wurden die Proben im Zuge der Auswinterungs-revision oder kurz danach gezogen, bei den im Frühjahr-Sommer eingelangten Vergiftungsverdachtsmeldungen im Zeitraum zwischen Anfang April und Anfang Juli 2011.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Die Gesundheits- und Rückstandsuntersuchungen werden zurzeit in der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zügig durchgeführt. Nachdem die Untersuchungen noch laufen, können derzeit keine endgültigen Ergebnisse bekanntgegeben werden. Der Endbericht ist jedenfalls bis spätestens 31.1.2012 dem BMLFUW vorzulegen.

 

Aufgrund dieser endgültigen Ergebnisse werden weitere Schritte und Maßnahmen für den Maisanbau 2012 gesetzt.

 

Zu Frage 7:

 

Auf die große Bedeutung der Fruchtfolge zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers wurde seitens des Landwirtschaftsressorts und aller Interessenvertretungen wiederholt hingewiesen. In allen Aussendungen und Informationsveranstaltungen für die Landwirte wurde und wird die Fruchtfolge als erste Maßnahme für die Bekämpfung des Maiswurzelbohrers mit oberster Priorität dargestellt.

 

Zu Frage 8:

 

Das derzeitige ÖPUL-Programm läuft noch bis Ende 2013. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wie die Gemeinsame Agrarpolitik auf EU-Ebene ab 2014 gestaltet wird und die diesbezüglichen Detailverhandlungen erst beginnen, können derzeit auch keine Aussagen über spezielle Maßnahmen im Rahmen eines künftigen Agrarumweltprogramms getätigt werden.

 

Inwieweit das Thema Fruchtfolge im Maisanbau hinsichtlich des Maiswurzelbohrers im neuen ÖPUL Eingang finden kann, wird bei der Programmentwicklung zu diskutieren sein.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

 

Eine grundsätzliche Absichtserklärung zwischen der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Imkerbund über die Einrichtung eines „Koexistenzfonds“ ist dem BMLFUW bekannt. Details einer derartigen privatrechtlichen Vereinbarung wären allerdings zwischen den Partnern Landwirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Imkerbund festzulegen. Das BMLFUW ist an einer derartigen Vereinbarung nicht beteiligt.

 

Der Bundesminister: