8885/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 5. September 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0280-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9104/J/J betreffend "unbewegliches Bundesvermögen im Ausland", welche die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Im unmittelbaren Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend stehen nachstehende Objekte:

·         Pearl M. Mackey House, 1137 South Cochran Avenue, Los Angeles, CA 90019 - Nutzer: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur / Österreichisches Museum für Angewandte Kunst

·         Wohnung in 58 Wrexham Road, Bow, London E 3 - Nutzer: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

·         Wohnung in 270 West 17th Street, New York - Nutzer: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

·         Wohnung in Rue Alberic Magnard 3, Paris - Nutzer: Bundekanzleramt / OECD

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

In die Liegenschaft in Los Angeles wurden in den letzten zehn Jahren ca. € 965.000, unter Anderem in eine umfassende Renovierung, investiert. Bei den Wohnobjekten erfolgten die notwendigen Investitionen durch die nutzenden Ressorts.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Dieser Wert wird für eine Eröffnungsbilanz, die aufgrund einer vom Bundesministerium für Finanzen zu erlassenden Eröffnungsbilanzverordnung erstellt werden wird, zu ermitteln sein.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 bis 12 der Anfrage:

 

Im Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend nein.