8886/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am    September 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0161-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8967/J vom 6. Juli 2011 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

In Österreich gibt es ca. 5.000 Tabakwarenautomaten. Da Automaten im Geschäftslokal bzw. an dessen Außenfront nicht der Monopolverwaltung (MVG) zu melden sind, sondern ausschließlich dislozierte Automaten genehmigungspflichtig sind, ist es nicht möglich, eine genaue Zahl zu nennen.

 

Zu 2. bis 7:

Rund 80% der Tabakwarenautomaten befinden sich in oder an Trafiklokalen, rund 20% an anderen Standorten.

 

Darüber hinaus liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Detailzahlen vor.


Zu 8. und 9:

Es ist davon auszugehen, dass ein völliges Verbot von Tabakwarenautomaten eine erhebliche Anzahl von Trafikstandorten wirtschaftlich schwächen oder sogar in ihrer Existenz gefährden würde. Ein völliges Verbot von Tabakwarenautomaten erscheint weder sinnvoll noch notwendig und ist daher nicht beabsichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen