8894/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2210/0180-IV/8/2011

 

Wien, am        . August 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bgm. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2011 unter der Zahl 8978/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „neuer Telefonanlage der Polizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es handelt sich bei der angesprochenen Maßnahme um keine neue Telefonanlage, sondern um eine Erweiterung des bestehenden österreichweiten internen Telefonsystems um GSM-Gateways für die Funktion "least-cost-routing". Mit dieser Funktion wird der kostengünstigste Verbindungsaufbau durch das Telefonsystem sichergestellt. Die Installation der GSM-Gate-ways erfolgte bundesländerweise von März bis Mai 2011.

 

Die Motivation für die Maßnahme ist die massive Einsparung von Verbindungsentgelten die bei Gesprächen von dienstlichen Nebenstellen zu Mobiltelefonen anfallen würden. Ange-merkt wird, dass eingehende Gespräche von Mobilteilnehmern (Notruf) von dieser Maß-nahme nicht betroffen sind.

 

Zu Frage 2:

Die Anschaffungskosten für den österreichweiten Einsatz betrugen € 298.002,96 und die Folgekosten der SIM Karten Grundgebühren betragen € 3.057,60 pro Monat.

Es darf jedoch angemerkt werden, dass durch den Betrieb der gegenständlichen GMS-Gate-ways in den einzelnen Bundesländern eine monatliche Einsparung von ca. € 40.000,-- an Gesprächsgebühren erzielt wird.

 

Zu Frage 3:

Da es sich um eine Erweiterung der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur handelt und dabei eine Systemintegration erforderlich war, welche aus besonderen technischen Gründen nur durch den Telefonsystemlieferanten durchgeführt werden kann, konnte der Auftrag über diese Erweiterung des Telefonsystems nur an die Firma NextiraOne Austria Ges.m.b.H. erfolgen.

 

Zu Frage 4:

Bei dieser Systematik werden alle Gespräche von Nebenstellen in Richtung Mobilnetz-betreiber im jeweiligen Bundesland auf einem GSM-Gateway zusammengeführt. In den GSM-Gateways sind eine bestimmte Anzahl von GSM-SIM-Karten enthalten, welche die Verbindung zum angerufenen Mobilteilnehmer herstellen. Dabei gibt es aus technischen und fernmelderechtlichen Gründen zum Thema Rufnummernanzeige nur zwei mögliche Optionen:

-       die Anzeige der jeweils zufällig am Gateway ausgewählten SIM-Karten-Rufnummer oder

-      eine generelle Rufnummernunterdrückung.

 

Da die zufällige GSM-Rufnummer jedoch keine für den Bürger rückrufbare Rufnummer darstellt, wurde generell auf die Anzeige einer Rufnummer verzichtet. Die Anzeige der Ursprungsnummer (Nebenstelle der Dienststelle) ist dabei technisch und rechtlich nicht möglich.