89/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0021-I/PR3/2008   DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am      .  Dezember  2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 58/J-NR/2008 betreffend Öffentlichkeitsarbeit der ASFINAG für den Ausbau der S 31 – Burgenlandschnellstraße, Abschnitt Schützen am Gebirge - Eisenstadt, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am

6. November 2008 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Entspricht diese Art der „Öffentlichkeitsarbeit“ der ASFINAG den Erwartungen und PR-Strategien des BMVIT?

 

Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der ASFINAG kann festgehalten werden, dass diese beim gegenständlichen Projekt in der bei anderen Vorhaben bewährten Art und Weise durchgeführt wurde.

 

Zu Frage 2:

Ø      Worin liegen die Befürchtungen der ASFINAG, die sie dazu bewegen, den konstruktiven Dialog mit den Betroffenen derart zu scheuen?

 

Wie bei allen anderen Projekten wurde und wird von der ASFINAG der Dialog mit den betroffenen Gemeinden und Bürgern geführt. Zeitpunkt und Art der erfolgten Kontakte sind der nachstehenden Liste vom 24. November 2008 – die mir von der ASFINAG übermittelt wurde -  zu entnehmen.

 

 

Datum

Thema

Ort

Öffentl. Teilnehmer/Vertreter

30.09.2003

1. Arbeitsgruppe West bzw. Ost (Projekthistorie)

Gemeinde Eisenstadt

bzw.

Gemeinde Schützen/Gebirge

Mitglieder AG West

bzw.

Mitglieder AG Ost

21.10.2003

2. Arbeitsgruppe Ost

(Vorstellung Ablauf NKU)

Gemeinde Schützen/Gebirge

Mitglieder AG Ost

27.10.2003

2. Arbeitsgruppe West

(Vorstellung Ablauf NKU)

Rathaus Eisenstadt

Mitglieder AG West

02.12.2003

3. Arbeitsgruppe West

(Erläutern und Zusammenführung Zielsystem NKU)

Gemeinde Eisenstadt

Mitglieder AG West

09.12.2003

3. Arbeitsgruppe Ost

(Erläutern und Zusammenführung Zielsystem NKU)

Gemeinde Oslip

Mitglieder AG Ost

28.01.2004

Trasseninfo Trassengebiet S 31

Gemeinde Eisenstadt

Magistrat Eisenstadt

13.04.2004

4. Arbeitsgruppe

(Präsentation Gewichtungen, Verkehrs­untersuchung, Trassenvarianten)

GH Eder, Eisenstadt

Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Oslip, Gemeinde Schützen

18.05.2004

Bereisung Trassengebiet S 31

Projektsgebiet

Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Oslip, Gemeinde Schützen, Gemeinde Trausdorf

09.11.2004

5. Arbeitsgruppe

(Trassenvarianten Nord und Süd)

Gemeinde Schützen/Gebirge

BMVIT, Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Schützen/Gebirge, Gemeinde Oslip

10.02.2005

6. Arbeitsgruppe

(Trassenvarianten Nord, Süd, Verbindungsvariante)

Gemeinde Oslip

Magistrat Eisenstadt, Gemeinde Schützen/Gebirge, Gemeinde Oslip

25.02.2005

Planungsausstellung S 31

Rathaus Eisenstadt

 

14.06.2005

7. Arbeitsgruppe

 

 

30.06.2005

Bürgerinfo

 

 

21.06.2007

Aktueller Planungsstand, Vorstellung optimierter Trassen (8. Arbeitsgruppe)

Gemeinde Schützen/Gebirge

Gemeinde Schützen, Gemeinde Oslip, Magistrat Eisenstadt, BIS, IG Schützen

21.09.2007

Planungsausstellung

Gemeinde Schützen/Gebirge

Öffentliche Veranstaltung, Anrainergemeinden

30.11.2007

Information Dienststellen Land Burgenland

Landesregierung Burgenland

Bgld. LR-Abt. 9, 8, 5, 4b, Umweltanwalt Bgld., Bgld. LR, Ref. Raumordnung, Landeswasserbaubezirksamt Schützen, Biologische Station, BH Eisenstadt Umgeb., Magistrat Eisenstadt

19.12.2007

Gemeindeninformation – Abschluss Vorprojekt

Gemeinde Schützen/Gebirge

BMVIT, Gemeinde Schützen, Gemeinde Schützen (uBf), BI Schützen, IG S31

10.01.2008-
28.02.2008

Öffentliche Auflage des Vorprojekts

 

 

06.05.2008

Abstimmung landwirtschaftliches Wegenetz

Gemeinde  Trausdorf

BGM und Amtsleiter von Trausdorf, Schützen, Oslip

 

Zu Frage 3:

Ø      Hätte dieses mittlerweile in der gesamten Region des nördlichen Burgenlandes überaus unpopuläre und unbeliebte Bauprojekt nicht eine Auseinandersetzung mit der lokalen Bevölkerung dringend notwendig?

 

Auf den in der Beantwortung zu Fragepunkt 2 dargelegten Dialog der ASFINAG mit den betroffenen Gemeinden und Bürgern möchte ich hier nochmals hinweisen.

 

Im weiteren Planungs- und Verfahrensprozess wird die betroffene Bevölkerung auch im Zuge der durchzuführenden Verfahren nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und Bundesstraßengesetz Gelegenheit haben, ihre Bedenken zu äußern.

 

Zu Frage 4:

Ø      Auf der Homepage der ASFINAG ist darüber hinaus zu lesen, es handle sich bei dem betreffenden Bauprojekt um eine Ortsumfahrung. Ist die ASFINAG bzw. der Bund für Ortsumfahrungen überhaupt zuständig?

 

Der Bund und die ASFINAG sind für Planung, Bau und Erhaltung der in den Verzeichnissen 1 und 2 des BStG i.d.g.F. aufgelisteten Bundesstraßen zuständig. Der Verlauf der S 31 ist im Verzeichnis 2 (Bundesschnellstraßen) folgendermaßen beschrieben:

 

Schützen (B 50) – Eisenstadt/Ost – Knoten Eisenstadt (A 3) – Knoten Mattersburg (S 4) – Oberpullendorf – Staatsgrenze bei Rattersdorf.

 

Mit dieser Beschreibung ist die Zuständigkeit der ASFINAG und des Bundes belegt.

 

Ergänzend dazu möchte ich anmerken, dass A- und S-Straßen für gewöhnlich Ortschaften umfahren, um diese auch von Verkehr und Emissionen zu entlasten.

 

Zu Frage 5:

Ø      Für eine bloße Ortsumfahrung weisen die veranschlagten Baukosten von mindestens 45 Mio. EUR, wahrscheinlich aber sogar von 60 Mio. EUR eine exorbitante Höhe auf. Halten Sie diese Kosten zum Bau einer Ortsumfahrung im Burgenland für vertretbar?

 

Der 10 km lange Projektsabschnitt Schützen – Eisenstadt der S 31 wird Gesamtbaukosten von ca. € 50 Mio. erfordern.

Für eine Straße mit den dem heutigen Standard entsprechenden Umweltschutzmaßnahmen sind die Kosten von € 5 Mio./km als günstig zu bezeichnen.