8906/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0812-II/10/2011

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Dr. Sabine Oberhauser, Krist,
Dr. Wittmann und Fazekas haben am 7. Juli 2011 unter der Zahl 8984/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ski- und Snowboardunfälle 2010/2011 – Sicherheit auf Skipisten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend wird festgehalten, dass nur ein Teil des Unfallgeschehens auf Österreichs Ski-pisten von Beamtinnen und Beamten der Polizei erhoben und statistisch erfasst wird. Dabei handelt es sich um tödliche Unfälle und solche mit Verdacht auf Fremdverschulden (zumeist Kollisionsunfälle). Das Statistikmaterial steht im Bundesministerium für Inneres anonymisiert zur Verfügung und wurde vom Kuratorium für Alpine Sicherheit ausgewertet.

 

 

Zu den Fragen 1, 5 bis 8, 10, 13 bis 21, 24 bis 27, 29, 31 bis 33, 36, 39, 41, 42, 48 , 49, 52 bis 73:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Zu Frage 2:

Tödlich verunfallte Wintersportler auf Österreichs Skipisten

 

 

Verletzte Wintersportler auf Österreichs Skipisten

 

Statistik umfasst tödliche Unfälle und Unfälle mit Verdacht auf Fremdverschulden.


Zu Frage 3:

Tödlich verunfallte Wintersportler aus EU-Mitgliedsstatten auf Österreichs Skipisten

 

 

Tödlich verunfallte Wintersportler aus Drittstaaten auf Österreichs Skipisten

 


Verletzte Wintersportler aus EU-Mitgliedsstaaten auf Österreichs Skipisten

 


Verletzte Wintersportler aus Drittstaaten auf Österreichs Skipisten

 

Die oa. Statistik umfasst tödliche Unfälle und Unfälle mit Verdacht auf Fremdverschulden.

 


Zu Frage 4:

Tödlich verunfallte Wintersportler auf Österreichs Skipisten nach Altersklassen

 

 

Verletzte Wintersportler auf Österreichs Skipisten nach Altersklassen

 

Die oa. Statistik umfasst tödliche Unfälle und Unfälle mit Verdacht auf Fremdverschulden.

 

 


Zu Frage 9:

Die Flugrettungsagenden wurden auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung im Jahr 2000 an den ÖAMTC übertragen. Die Verrechnung der Einsätze erfolgt vom Christophorus Flugrettungsverein direkt mit den Sozialversicherungsträgern bzw. bei Sport- und Freizeitunfällen mit den transportierten Patienten. Eine Kostenberechnung mit Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt dem BM.I nicht vor. Die Voraussetzung zur Übernahme von Kosten stützt sich auf § 131 Absatz 3 des Allgemeinen Sozialver-sicherungsgesetzes und fällt nicht in den Vollzugsbereich des BM.I.

 

Zu Frage 11:

Eine pauschale Beantwortung ist aufgrund der unterschiedlichen Organisation in den Ski-gebieten nicht möglich. Die Bergung erfolgt je nach Unfallort, Schwere der Verletzung und sonstiger Verhältnisse (Witterung etc) durch Pistenrettung, Bergrettungsdienst oder Flug-rettung.

 

Zu Frage 12:

Die Bundesländer Vorarlberg, Wien, Niederösterreich und Burgenland haben bereits selbst-ständige Lösungen zur Fortführung der Flugrettung in ihrem Bereich getroffen. Alle anderen Bundesländer beschreiten ebenfalls eigene Wege und treffen die erforderlichen Vor-kehrungen zur Fortführung der Flugrettung in ihrem Bereich.

 

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung ist eine Übergangslösung zur Erfüllung der Pflichten des Bundes im Rahmen eines gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienstes eingerichtet. Von Seiten des BM.I wurde mit dem ÖAMTC eine Vereinbarung getroffen, die „15a – Standorte“ bis zum Kündigungstermin weiter zu betreiben.

 

Unabhängig davon werden die Luftfahrzeuge des Bundesministeriums für Inneres auch nach der Kündigung der „15a – Verträge“ den Bundesländern in der gewohnten Weise und nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 22:

Die aufgrund der Erhebungen der Alpinpolizei erstellte Statistik lässt keine repräsentative Auswertung zu, da wie bereits angeführt, nur tödliche Unfälle und solche mit Verdacht auf Fremdverschulden (zumeist Kollisionsunfälle) erhoben und statistisch erfasst werden (siehe Beantwortung zu Frage 2). Laut einer Studie des Instituts für Sportwissenschaften an der Universität Innsbruck ist ein Großteil der Unfälle selbst verschuldet (87 Prozent). Lediglich acht Prozent seien auf Kollisionen zurückzuführen.


Zu Frage 23:

Kollisionsunfälle Schifahrer – Schifahrer auf Österreichs Skipisten

 

 

Kollisionsunfälle Snowboarder – Schifahrer auf Österreichs Skipisten

 


Kollisionsunfälle Snowboarder – Snowboarder auf Österreichs Pisten

 

 

Zu Frage 28:

Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt.

 

Zu Frage 30:

Die Erhebungsergebnisse der von der Bundespolizei erhobenen Unfälle (siehe Beant-wortung zu Frage 2) werden an die zuständigen Justizbehörden übermittelt. Diesbezügliche Statistiken über die jeweils befassten Justizbehörden werden nicht geführt.

 

Zu Frage 34:

Unfälle mit Fahrerflucht auf Österreichs Skipisten

 

 

Zu Frage 35:

Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt.


Zu Frage 37:

Tödlich verletzte Wintersportler auf Österreichs Schipisten ( exkl. Interne Notfälle)

 

 

Zu Frage 38:

Aufgrund der geringen Fallzahlen erscheint eine Darstellung in Prozentwerten nicht zweck-mäßig bzw. verzerrend. Deshalb werden folgende absoluten Zahlen ausgewiesen.

 

Tödlich verletzte Wintersportler auf Österreichs Skipisten – Kollisionen

 

 

 

 

 

 

 


Tödlich verletzte Wintersportler auf Österreichs Skipisten – Stürze

 

 

Zu Frage 40:

Die Erhebungsergebnisse der von der Bundespolizei erhobenen Unfälle (siehe Beant-wortung zu Frage 38) werden an die zuständigen Justizbehörden übermittelt. Diesbezügliche Statistiken über die jeweils befassten Justizbehörden werden nicht geführt.

 

Zu Frage 43:

Tödlich verunfallte Wintersportler im freien Skiraum

 

 

 

 

 

 

 


Verletzte Wintersportler im freien Skiraum

 

 

Verunfallte Wintersportler im freien Skiraum (Verletzte + Tote)

 

 

Zu Frage 44:

Tödlich verunfallte Wintersportler durch Lawinen

 

 

 

 


Verletzte Wintersportler durch Lawinen

 

 

Verunfallte Wintersportler durch Lawinen (Verletzte + Tote)

 

 

Zu Frage 45:

„Herz- und Kreislaufversagen“ mit Todesfolge beim Wintersport

 

 

 


„Herz- und Kreislaufversagen“ beim Wintersport

 

 

„Herz- und Kreislaufversagen“ beim Wintersport

 

 

Zu Frage 46:

Tote bei Liftunfällen im Winter

 

 

 


Liftunfälle im Winter

 

 

Verunfallte Personen bei Liftunfällen im Winter

 

 

Zu Frage 47:

Die Erhebungsergebnisse der von der Bundespolizei erhobenen Unfälle (siehe Beant-wortung zu Frage 46) werden an die zuständigen Justizbehörden übermittelt. Diesbezügliche Statistiken über die jeweils befassten Justizbehörden werden nicht geführt.

 


Zu Frage 50:

Kollisionen auf Österreichs Skipisten mit motorisierten Fahrzeugen

 

 

Verletzte bei Kollisionen auf Österreichs Skipisten mit motorisierten Fahrzeugen

 


Tote bei Kollisionen auf Österreichs Skipisten mit motorisierten Fahr-zeugen

 

Zu Frage 51:

Die Erhebungsergebnisse der von der Bundespolizei erhobenen Unfälle (siehe Beant-wortung zu Frage 50) werden an die zuständigen Justizbehörden übermittelt. Diesbezügliche Statistiken über die jeweils befassten Justizbehörden werden nicht geführt.