8908/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0716-II/3/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 7. Juli 2011 unter der Zahl 8993/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „zu späte Umsetzung einer Richtlinie“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu den Fragen 2 und 3:
Da es sich, wie in dem Bericht erwähnt, um einen seit 1989 rechtmäßig in Österreich aufhältigen türkischen Staatsangehörigen handelte, ist die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Dritt-staatsangehöriger grundsätzlich nicht anwendbar.
Der Verwaltungsgerichtshof legt in seiner Entscheidung Artikel 6 Abs. 6 der Richtlinie, der eine „Kann“-Bestimmung für die Mitgliedstaaten beinhaltet und von der der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung keinen Gebrauch gemacht hat, als „Ist“-Bestimmung aus und kommt daher zu dem dargelegten Ergebnis.
Zu Frage 4:
Mit Bekanntwerden der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wurden die betroffenen Stellen von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt.
Zu Frage 5:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 6:
Dieser Kostenaufwand ist derzeit nicht abschätzbar.