8911/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0798-II/10/a/2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben am
7. Juli 2011 unter der Zahl 9002/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizeieinsätze im Grazer Stadtpark“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Dieser Einsatz wurde von zwei Exekutivbediensteten der Polizeiinspektion Graz -Sonderdienste durchgeführt.

 

Zu Frage 3:

In Bezug auf die Stundenleistung der eingesetzten Bediensteten beliefen sich die Kosten gemäß den Richtwerten des Bundministeriums für Finanzen auf € 57,36.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Bei diesem Einsatz wurde ein Exekutivbediensteter verletzt.


Zu den Fragen 6 und 7:

Andere verletzte Personen konnten nicht eruiert werden.

 

Zu Frage 8:

151.

 

Zu Frage 9:

In Bezug auf die Stundenleistung der eingesetzten Bediensteten beliefen sich die Kosten gemäß den Richtwerten des Bundministeriums für Finanzen auf € 15.782,24.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Keine.

 

Zu Frage 12:

Keine.

 

Zu Frage 13:

108.

 

Zu Frage 14:

In Bezug auf die Stundenleistung der eingesetzten Bediensteten beliefen sich die Kosten gemäß den Richtwerten des Bundministeriums für Finanzen auf € 10.079,12.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Keine.

 

Zu Frage 17:

Keine.

 

Zu Frage 18:

71.

 

Zu Frage 19:

In Bezug auf die Stundenleistung der eingesetzten Bediensteten beliefen sich die Kosten gemäß den Richtwerten des Bundministeriums für Finanzen auf € 8.108,22.


Zu den Fragen 20 und 21:

Es wurde ein Exekutivbediensteter verletzt.

 

Zu Frage 22:

Keine.

 

Zu Frage 23:

Die Lage wird von der Polizei permanent beobachtet. Entsprechend der jeweiligen Lageentwicklung werden geeignet scheinende Maßnahmen, wie verstärkte Präsenz von uniformierten/zivilen Exekutivbediensteten in Rahmen der Streifentätigkeit bzw. durch gezielte Schwerpunktaktionen, gesetzt.