8920/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die                                                                                                GZ. BMVIT-12.000/0013-I/PR3/2011    

Präsidentin des Nationalrats                                                             DVR:0000175

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . September 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hackl und weitere Abgeordnete haben am 6. Juli 2011 unter der Nr. 8973/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Service-Pauschale bei A1, UPC und Tele2 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Wie beurteilen Sie die „Service-Pauschalen“ bzw. die jährliche „SIM-Pauschale“?

Ø  Finden Sie es richtig, dass die Telekommunikationsunternehmen ohne Zustimmung der Konsumenten diese „Pauschalen“ einführen können?

Ø  Wenn ja, wäre es dann nicht auch logisch, dass Tarifsenkungen bzw. Tarifanpassungen automatisch an bestehende Verträge angepasst werden?

Ø  Wenn nein, was werden Sie dagegen unternehmen, dass diese Verträge automatisch geändert werden können?

 

Im Bereich der Telekommunikationsmärkte sind die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden Teilmärkte in der Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 (TKMV 2008) in der Fassung BGBl. II Nr. 468/2009 der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH definiert. In Märkten, die von der sektorspezifischen Regulierung nicht erfasst sind, findet keine Entgeltregulierung statt.