8921/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die                                                                                                GZ. BMVIT-10.000/0047-I/PR3/2011    

Präsidentin des Nationalrats                                                             DVR:0000175

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . September 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 7. Juli 2011 unter der Nr. 8986/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ski- und Snowboardunfälle 2010/2011 – Sicherheit auf Skipisten gerichtet.

 

Die in meinen Zuständigkeitsbereich (Seilbahnanlagen gemäß Seilbahngesetz) fallenden Fragen 46, 47, 48, 49, 61 und 72 beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 46:

Ø  Wie viele WintersportlerInnen haben sich in der Wintersaison 2010/2011 bei Seilbahn- oder Liftunfällen verletzt?

Wie viele wurden dabei getötet?

Wie viele Unfälle gab es in dieser Saison (jeweils Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

Wie viele SkifahrerInnen und SnowboaderInnen aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten waren davon betroffen?

 

In der Wintersaison 2010/2011 (Zeitraum 21.12.2010 bis 31.3.2011) wurden bei Seilbahnunfällen in Österreich in der Zuständigkeit des bmvit  insgesamt 3 Personen verletzt.


System

Leichtverletzte

Schwerverletzte

Tote

Einseilumlaufbahn

1

2

-

 

 

Zu den Fragen 47 und 48:

Ø  In wie vielen Fällen wurden in dieser Saison bzw. im Jahr 2010 nach Seilbahn- und Liftunfällen gerichtliche Strafanzeigen erstattet (Aufschlüsselung auf Bezirks- und Landesgerichte bzw. zuständigen Staatsanwaltschaften)?

Ø  Wie wurden diese gerichtlichen Strafanzeigen erledigt?

In wie vielen Fällen kam es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung (jeweils Aufschlüsselung wenn möglich nach Bezirks- und Landesgerichte bzw. zuständigen Staatsanwaltschaften)?

 

Da keine Zuständig­keit der Seilbahnbehörde für eine Strafverfolgung gegeben ist bzw. kein Anspruch auf vollständige Meldung von Strafanzeigen und deren Verlauf an das bmvit gegeben ist, verfügt das bmvit über keine Informationen dieser Art.

 

Zu den Fragen 49 und 72:

Ø  Welche konkreten Maßnahmen müssen aus Sicht des Ressorts von Seilbahn- und Liftunternehmen ergriffen werden, um zukünftig „Liftunfälle“ soweit als möglich zu verhindern?

Ø  Welche Maßnahmen können Sie in Ihrem Kompetenzbereich ergreifen, um die Sicherheit auf Österreichs Skipisten zu erhöhen, das Unfallrisiko zu reduzieren und ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein unter den in– und ausländischen WintersportlerInnen zu schaffen? Welche konkreten Beiträge erwarten Sie sich dazu von den einzelnen Skigebieten, Tourismusverbänden, Pistenbetreibern, Liftunternehmen, dem Sportartikelhandel, Reiseveranstaltern sowie sonstigen öffentlichen und privaten Verbänden und Einrichtungen?

 

Für eine Vermeidung von Seilbahnunfällen ist von besonderer Bedeutung, dass die Bestimmungen der Betriebsvorschrift von den Betriebsbe­diensteten genauestens eingehalten werden. Als qualitätssichernde Maßnahme hat der dafür verantwortliche Betriebsleiter regelmäßig Personalschulungen abzuhalten. Zudem sind sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von den Unternehmen entsprechend den Bedienungsanleitungen der Her­steller vollständig durchzuführen. 

 

Zu Frage 61:

Ø  Welche Haltung nimmt das Ressort zur Überwachung einer möglichen Helmpflicht (und der Ausrüstungskontrolle) durch SeilbahnunternehmerInnen ein (Beförderungsvertrag)?

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass meinem Ressort mangels Kompetenz keine Zuständigkeit für die Benützung von Schipisten und den damit im Zusammenhang stehenden Regelungen zukommt. Aus diesem Grund ist es daher nicht möglich, im Seilbahngesetz Regelungen weder über eine Helmpflicht für Schifahrer/innen noch über weitere Verpflichtungen betreffend die Ausrüstung von Schifahrer/innen bzw. Wintersportler/innen aufzunehmen.