8924/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner,
Kolleginnen und Kollegen haben
am
7. Juli 2011 unter der Zl. 8999/J-NR/2011 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend „Ungereimtheiten im Österreichischen Konsularwesen,
insbesondere in Visa-
Angelegenheiten“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Anfertigung der Protokolle über die Sitzungen im Rahmen
der Schengen-Kooperation
Sitzungen oblag bis zum Inkrafttreten des
EU-Visakodex im April 2010 der jeweiligen
Ratspräsidentschaft und obliegt
nunmehr der Europäischen Kommission bzw. einem von ihr
beauftragten Mitgliedstaat. Im
aktuellen Grundsatzrunderlass wurden die
Vertretungsbehörden angewiesen, diese Protokolle systematisch zu
protokollieren und -
allenfalls durch einen Bericht der
Vertretungsbehörde ergänzt - dem Bundesministerium für
Inneres (BMI) und in Kopie dem
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) vorzulegen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Das BMeiA
ist weiterhin an der Einrichtung neuer gemeinsamer Visastellen interessiert,
und
führt dazu auch entsprechende
Gespräche mit den Schengen-Partnern. Bislang wurde kein
weiterer gemeinsamer Standort unter
österreichischer Beteiligung fixiert.
Zu Frage 4:
Das BMeiA stellt dem
BMI alle Erlässe
zur Verfügung. Das BMeiA hat auch bisher die
einschlägigen Erlässe entweder
elektronisch oder im Aktenwege an das BMI weitergeleitet
oder hat deren Grundlage zuvor mit diesem abgesprochen.
Zu Frage 5:
Im aktualisierten
Grundsatzrunderlass wurde noch einmal auf die bestehende Erlasslage
hingewiesen, wonach auch die elektronische Erfassung von Ablehnungen zum
Prinzip der
nachvollziehbaren Dokumentation gehört.
Erfasste Ablehnungen werden elektronisch an das
BMI
zur weiteren Verarbeitung im Fremdeninformationssystem (FIS) übermittelt.
Zu Frage 6:
Ja, mittels
Grundsatzerlass wurden die Vertretungsbehörden angewiesen, die Einrichtung
des
Ombudsmannes
per Aushang bekannt zu machen. Außerdem wurde dessen Einrichtung im
Intranet des BMeiA veröffentlicht.
Zu Frage 7:
Den
Vertretungsbehörden sowie deren Leitung wurden mittels eines
neuerlichen
Grundsatzerlasses
sowie mittels eines Aide-mémoire für Amtsleiterinnen und Amtsleiter
die
ordnungsgemäße
Verwahrung und Verwaltung der Visavignetten nochmals in Erinnerung
gerufen. Dies wird bei Inspektionen überprüft.
Zu Frage 8:
Die gebührenfreie
Bearbeitung von Visumanträgen wurde mit eigenem Runderlass, der an
alle Vertretungsbehörden ergangen ist, geregelt.
Zu Frage 9:
Die
Verwahrung von Bargeld erfolgt gemäß den Bestimmungen der
Haushaltsvorschrift für
Vertretungsbehörden
und der Bundeshaushaltsverordnung. Dazu erfolgen vorgeschriebene,
unangekündigte
Überprüfungen durch die Amtsleiterinnen und Amtsleiter und durch
regelmäßige Inspektionen der inneren Revision.
Zu Frage 10:
Grundsätzlich
ist die unbare Einhebung der Eingabegebühren vorgesehen. Im gegebenen Fall
der
ÖB Kiew wurde die unbare Einhebung geprüft, jedoch aufgrund der
Verhältnisse am
Dienstort als nicht zweckmäßig beurteilt.
Zu den Fragen 11 und 14:
Die
Vertretungsbehörden wurden bereits angewiesen, dass sowohl die
Amtsleiterinnen und
Amtsleiter als auch
jene Leiterinnen und Leiter von Konsularabteilungen oder Konsulinnen
und Konsuln, die nicht in jedes
Visaverfahren eingebunden sind, stichprobenartige Kontrollen
durchzuführen und diese nachvollziehbar zu dokumentieren haben.
Zu Frage 12:
Ja, sowohl
im Grundsatzerlass wie auch im Aide-mémoire für
Amtsleiterinnen und Amtsleiter
wird auf die Notwendigkeit der Rotation der sur-place Bediensteten und der
Dokumentation
dieser Rotation
erneut hingewiesen. Die Rotation wird bei der Personaleinsatzplanung des
lokalen Personals berücksichtigt und
dokumentiert. Die Umsetzung erfolgt und wird
regelmäßig überprüft.
Zu Frage 13:
Das
BMeiA wie auch die Vertretungsbehörden gehen allen Verdachtsmomenten mit
der
gebotenen Sorgfalt nach und bieten dem BMI die Teilnahme an Inspektionen und
Sonderinspektionen an.
Zu Frage 15:
Die
Vertretungsbehörden wurden in mehreren Erlässen
(Grundsatzerlass, Aide-mémoire für
Amtsleiterinnen und
Amtsleiter) diesbezüglich angewiesen. Die Dokumentation der
Kontrollen soll sich im Sinne der
Arbeitseffizienz dabei auf das Wesentliche konzentrieren.
Zu Frage 16:
Alle
Vertretungsbehörden wurden angewiesen, in Visaangelegenheiten allenfalls
erfolgte
Interventionen im Akt ersichtlich zu machen.
Zu Frage 17:
Auf Basis
einer Evaluierung des Sicherheitskonzeptes für die ÖB
Kiew wurden notwendige
Maßnahmen definiert, deren Umsetzung, soweit sie nicht bereits erfolgte,
bis Ende 2011
abgeschlossen werden soll.
Zu Frage 18:
Visaangelegenheiten stellen einen
wichtigen Aspekt der Personalplanung und
Personalbedarfsermittlung für die
Auslandsvertretungen dar und werden entsprechend
berücksichtigt.
Zu Frage 19:
Die
Rekrutierung von Lokalbediensteten erfolgt an allen Dienstorten auf Grundlage
eines von
der betreffenden
Botschaft ausgearbeiteten Anforderungsprofils für den jeweils zu
besetzenden Arbeitsplatz. Die Vorauswahl
erfolgt durch die Vertretungsbehörde, wobei diese
in Form von Tests, Interviews etc. erfolgt. In einem zweiten Schritt prüft
und genehmigt die
Zentrale Aufnahme und Inhalt des
Arbeitsvertrags.
Zu Frage 20:
Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren
Bewerbungsunterlagen Führungszeugnisse
beifügen und werden vor Anstellung
einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Anlässlich des
Dienstantritts müssen die Bediensteten eine
Datenschutzerklärung unterfertigen.
Zu Frage 21:
Eine schriftliche Vereinbarung betreffend Verantwortlichkeiten ist in Ausarbeitung.
Zu Frage 22:
Es ergingen
bereits Anweisungen zur Fahndung mit Platzhaltern. Fahndungsabfragen können
anlassbezogen
wiederholt werden, um unterschiedliche Schreibweisen bei transliterierten
Namen berücksichtigen zu können.
Zu Frage 23:
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 810/2009
des Europäischen Parlamentes und Rates über einen
Visakodex der Gemeinschaft liegt bereits für 2010 eine einzige offizielle
Statistik nach
Vorgabe der EK sowohl für die
Vertretungsbehörden als auch die Grenzübergangsstellen vor.
Zu Frage 24:
Gemeinsam
mit dem BMI wurde für die Bediensteten des BMeiA zu den Themen Visa
und
Korruptionsbekämpfung ein umfassendes, verpflichtendes Schulungskonzept
erarbeitet. Es werden in regelmäßigen Abständen Visa-Workshops für Konsularbeamte
sowie
Amtsleiterinnen und Amtsleiter abgehalten. Bedienstete, die länger als
zwei Jahre in der
Zentrale eingesetzt waren, haben vor der
Auslands Versetzung eine verpflichtende Schulung in
Konsular-/Visaangelegenheiten zu
absolvieren. Schulungs- und Prüfteams, bestehend aus
Bediensteten der Fachabteilungen des BMeiA sowie des BMI, sorgen
für Weiterbildung und
Qualitätskontrolle an den Auslandsvertretungen. Damit soll
gewährleistet werden, dass den
Bediensteten die beste Unterstützungsleistung zuteilwird.
Zu Frage 25:
Ja, die
verbindlichen Regelungen betreffend Reisebüros wurden den
Vertretungsbehörden
mittels eigenem Runderlass in Erinnerung gerufen und die an der OB Moskau
praktizierte
Verwaltung
des Bona-fide-Reisebüroverfahren als „best practice“
angeschlossen. Die
Einhaltung wird im
Zuge der halbjährlich vorzulegenden Listen und bei Inspektionen
überprüft.
Zu Frage 26:
Nein,
die Fünfjahresfrist für die Aufbewahrung von Visumakten wird aus
Sicherheitsgründen
bewusst beibehalten.
Aus Sicht des BMeiA, des BMI und des BMJ ist die vom EU-Visa-
Kodex vorgesehene Frist von 2 Jahren
angesichts der Verjährungsfristen des österreichischen
Rechts (von zumeist 3 Jahren) zu kurz bemessen.
Zu den Fragen 27 bis 30:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.