8924/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 7. Juli 2011 unter der Zl. 8999/J-NR/2011 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Ungereimtheiten im Österreichischen Konsularwesen, insbesondere in Visa-
Angelegenheiten“ an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Anfertigung der Protokolle über die Sitzungen im Rahmen der Schengen-Kooperation
Sitzungen oblag bis zum Inkrafttreten des EU-Visakodex im April 2010 der jeweiligen
Ratspräsidentschaft und obliegt nunmehr der Europäischen Kommission bzw. einem von ihr
beauftragten Mitgliedstaat. Im aktuellen Grundsatzrunderlass wurden die
Vertretungsbehörden angewiesen, diese Protokolle systematisch zu protokollieren und -
allenfalls durch einen Bericht der Vertretungsbehörde ergänzt - dem Bundesministerium für
Inneres (BMI) und in Kopie dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) vorzulegen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Das BMeiA ist weiterhin an der Einrichtung neuer gemeinsamer Visastellen interessiert, und
führt dazu auch entsprechende Gespräche mit den Schengen-Partnern. Bislang wurde kein
weiterer gemeinsamer Standort unter österreichischer Beteiligung fixiert.

Zu Frage 4:

Das BMeiA stellt dem BMI alle Erlässe zur Verfügung. Das BMeiA hat auch bisher die
einschlägigen Erlässe entweder elektronisch oder im Aktenwege an das BMI weitergeleitet
oder hat deren Grundlage zuvor mit diesem abgesprochen.

Zu Frage 5:

Im aktualisierten Grundsatzrunderlass wurde noch einmal auf die bestehende Erlasslage
hingewiesen, wonach auch die elektronische Erfassung von Ablehnungen zum Prinzip der
nachvollziehbaren Dokumentation geh
ört. Erfasste Ablehnungen werden elektronisch an das
BMI zur weiteren Verarbeitung im Fremdeninformationssystem (FIS) übermittelt.

Zu Frage 6:

Ja, mittels Grundsatzerlass wurden die Vertretungsbehörden angewiesen, die Einrichtung des
Ombudsmannes per Aushang bekannt zu machen. Außerdem wurde dessen Einrichtung im
Intranet des BMeiA veröffentlicht.

Zu Frage 7:

Den Vertretungsbehörden sowie deren Leitung wurden mittels eines neuerlichen
Grundsatzerlasses sowie mittels eines Aide-mémoire für Amtsleiterinnen und Amtsleiter die
ordnungsgemäße Verwahrung und Verwaltung der Visavignetten nochmals in Erinnerung
gerufen. Dies wird bei Inspektionen überprüft.

Zu Frage 8:

Die gebührenfreie Bearbeitung von Visumanträgen wurde mit eigenem Runderlass, der an
alle Vertretungsbehörden ergangen ist, geregelt.

Zu Frage 9:

Die Verwahrung von Bargeld erfolgt gemäß den Bestimmungen der Haushaltsvorschrift für
Vertretungsbehörden und der Bundeshaushaltsverordnung. Dazu erfolgen vorgeschriebene,
unangekündigte Überprüfungen durch die Amtsleiterinnen und Amtsleiter und durch
regelmäßige Inspektionen der inneren Revision.

Zu Frage 10:

Grundsätzlich ist die unbare Einhebung der Eingabegebühren vorgesehen. Im gegebenen Fall
der ÖB Kiew wurde die unbare Einhebung geprüft, jedoch aufgrund der Verhältnisse am
Dienstort als nicht zweckmäßig beurteilt.

Zu den Fragen 11 und 14:

Die Vertretungsbehörden wurden bereits angewiesen, dass sowohl die Amtsleiterinnen und
Amtsleiter als auch jene Leiterinnen und Leiter von Konsularabteilungen oder Konsulinnen
und Konsuln, die nicht in jedes Visaverfahren eingebunden sind, stichprobenartige Kontrollen
durchzuführen und diese nachvollziehbar zu dokumentieren haben.

Zu Frage 12:

Ja, sowohl im Grundsatzerlass wie auch im Aide-mémoire für Amtsleiterinnen und Amtsleiter
wird auf die Notwendigkeit der Rotation der sur-place Bediensteten und der Dokumentation
dieser Rotation erneut hingewiesen. Die Rotation wird bei der Personaleinsatzplanung des
lokalen Personals berücksichtigt und dokumentiert. Die Umsetzung erfolgt und wird
regelmäßig überprüft.


Zu Frage 13:

Das BMeiA wie auch die Vertretungsbehörden gehen allen Verdachtsmomenten mit der
gebotenen Sorgfalt nach und bieten dem BMI die Teilnahme an Inspektionen und
Sonderinspektionen an.

Zu Frage 15:

Die Vertretungsbehörden wurden in mehreren Erlässen (Grundsatzerlass, Aide-mémoire für
Amtsleiterinnen und Amtsleiter) diesbezüglich angewiesen. Die Dokumentation der
Kontrollen soll sich im Sinne der Arbeitseffizienz dabei auf das Wesentliche konzentrieren.

Zu Frage 16:

Alle Vertretungsbehörden wurden angewiesen, in Visaangelegenheiten allenfalls erfolgte
Interventionen im Akt ersichtlich zu machen.

Zu Frage 17:

Auf Basis einer Evaluierung des Sicherheitskonzeptes für die ÖB Kiew wurden notwendige
Maßnahmen definiert, deren Umsetzung, soweit sie nicht bereits erfolgte, bis Ende 2011
abgeschlossen werden soll.

Zu Frage 18:

Visaangelegenheiten stellen einen wichtigen Aspekt der Personalplanung und
Personalbedarfsermittlung f
ür die Auslandsvertretungen dar und werden entsprechend
berücksichtigt.

Zu Frage 19:

Die Rekrutierung von Lokalbediensteten erfolgt an allen Dienstorten auf Grundlage eines von
der betreffenden Botschaft ausgearbeiteten Anforderungsprofils für den jeweils zu
besetzenden Arbeitsplatz. Die Vorauswahl erfolgt durch die Vertretungsbehörde, wobei diese
in Form von Tests, Interviews etc. erfolgt. In einem zweiten Schritt prüft und genehmigt die
Zentrale Aufnahme und Inhalt des Arbeitsvertrags.

Zu Frage 20:

Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Bewerbungsunterlagen Führungszeugnisse
beifügen und werden vor Anstellung einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Anlässlich des
Dienstantritts müssen die Bediensteten eine Datenschutzerklärung unterfertigen.

Zu Frage 21:

Eine schriftliche Vereinbarung betreffend Verantwortlichkeiten ist in Ausarbeitung.

Zu Frage 22:

Es ergingen bereits Anweisungen zur Fahndung mit Platzhaltern. Fahndungsabfragen können
anlassbezogen wiederholt werden, um unterschiedliche Schreibweisen bei transliterierten
Namen berücksichtigen zu können.

Zu Frage 23:

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlamentes und Rates über einen
Visakodex der Gemeinschaft liegt bereits für 2010 eine einzige offizielle Statistik nach
Vorgabe der EK sowohl für die Vertretungsbehörden als auch die Grenzübergangsstellen vor.

Zu Frage 24:

Gemeinsam mit dem BMI wurde für die Bediensteten des BMeiA zu den Themen Visa und
Korruptionsbekämpfung ein umfassendes, verpflichtendes Schulungskonzept erarbeitet. Es
werden in regelmäßigen Abständen Visa-Workshops für Konsularbeamte sowie
Amtsleiterinnen und Amtsleiter abgehalten. Bedienstete, die länger als zwei Jahre in der
Zentrale eingesetzt waren, haben vor der Auslands Versetzung eine verpflichtende Schulung in
Konsular-/Visaangelegenheiten zu absolvieren. Schulungs- und Prüfteams, bestehend aus
Bediensteten der Fachabteilungen des BMeiA sowie des BMI, sorgen für Weiterbildung und
Qualitätskontrolle an den Auslandsvertretungen. Damit soll gewährleistet werden, dass den
Bediensteten die beste Unterstützungsleistung zuteilwird.

Zu Frage 25:

Ja, die verbindlichen Regelungen betreffend Reisebüros wurden den Vertretungsbehörden
mittels eigenem Runderlass in Erinnerung gerufen und die an der OB Moskau praktizierte
Verwaltung des Bona-fide-Reisebüroverfahren als „best practice“ angeschlossen. Die
Einhaltung wird im Zuge der halbjährlich vorzulegenden Listen und bei Inspektionen

überprüft.

Zu Frage 26:

Nein, die Fünfjahresfrist für die Aufbewahrung von Visumakten wird aus Sicherheitsgründen
bewusst beibehalten. Aus Sicht des BMeiA, des BMI und des BMJ ist die vom EU-Visa-
Kodex vorgesehene Frist von 2 Jahren angesichts der Verjährungsfristen des österreichischen
Rechts (von zumeist 3 Jahren) zu kurz bemessen.

Zu den Fragen 27 bis 30:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.