8930/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Fragebogen Nutzerzufriedenheit in Justizanstalten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 11:

Der in der Anfrageeinleitung wiedergegebene Fragebogen wurde in den Justizanstalten Leoben, Salzburg, Korneuburg und Wiener Neustadt verteilt. Die Umfragen waren Teil einer Evaluierung der vor wenigen Jahren neu errichteten Justizanstalt Leoben mit dem Ziel, Erkenntnisse etwa zur Funktionalität, Vollzugstauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit für künftige Neu- und Umbauten von Justizanstalten zu gewinnen. Dazu wurden die Justizanstalten Salzburg, Korneuburg und Wiener Neustadt als Vergleichsmaßstab ausgewählt. Die Evaluation dient dazu, dem verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig einzusetzen, noch besser nachkommen zu können. Dafür wurden neben den InsassInnen auch das Personal (auch Justizwachebeamte), BesucherInnen, VertreterInnen von Betreuungseinrichtungen, mit Haftsachen befasste RichterInnen, RechtsanwältInnen, LieferantInnen und GeschäftskundInnen befragt.

Die Umfragen wurden im Auftrag der Vollzugsverwaltung durch Mitarbeiter der Vollzugsverwaltung durchgeführt, an Sachaufwendungen waren lediglich die Übersetzungskosten der Fragebögen in drei Fremdsprachen sowie die Anfertigung der erforderlichen Kopien zu verzeichnen. Derzeit sind keine weiteren Umfragen geplant.