8937/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am       September 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0167-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9011/J vom 7. Juli 2011 der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der genaue Zeitplan ist noch nicht endgültig festgelegt.

 

Zu 2.:

Das für Europa 2020 vorgegebene nationale Ziel einer Forschungsquote von 3,76 % des BIP ist durch die Setzung entsprechender Maßnahmen zu verfolgen. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen sollte ein Finanzierungspfad indikativ formuliert werden. Durch die Bundesfinanzrahmengesetze werden die Finanzierungsmöglichkeiten bereits für einen Zeitraum von 4 Jahren dargestellt.

 


Zu 3.:

Der Zeithorizont des Forschungsfinanzierungsgesetzes ist noch zu verhandeln.

 

Zu 4. und 5.:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen sind die Grundsätze und Ziele der Forschungspolitik, die Förderung und deren Rahmenbedingungen, eine systematische Zusammenschau der Förderungen und Instrumente, die Grundsätze für einen wirkungsorientierten Mitteleinsatz, Planungsgrundsätze, Evaluierungen, Befristungen von Maßnahmen, die Festschreibung einer guten wissenschaftlichen Praxis sowie ein aussagekräftiges Berichtswesen wichtige Inhalte für das Forschungsfinanzierungsgesetz.

 

Zu 6.:

Die in der FTI-Strategie formulierten Ziele können eine Leitlinie für die Output-Ziele darstellen.

 

Zu 7.:

Durch das jeweilige  Bundesfinanzrahmengesetz wird die Planungssicherheit gewährleistet.

 

Zu 8.:

Diese Frage ist noch von den betroffenen Ressorts zu klären.

 

Zu 9.:

Möglichkeiten sind die Stärkung der Eigenkapitalfinanzierung durch die Adaptierung der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. die Mobilisierung von Beteiligungs- und Risikokapital.

 

Zu 10.:

Die Leistungsorientierung kann durch Leistungs- und Zielvereinbarungen, insbesondere durch Formulierung konkreter Zielgrößen verstärkt werden. Das BHG 2013 gibt Standards für die Angaben zur Wirkungsorientierung vor.

 

Zu 11.:

Durch das jeweilige Bundesfinanzrahmengesetz wird die Planungssicherheit für die Bundesmittel gewährleistet.

 


Zu 12.:

Es wurde bereits die Forschungsprämie von 8 % auf 10 % angehoben und eine Vereinfachung durch die Abschaffung der Forschungsfreibeträge erzielt. Geplant sind weiters Maßnahmen wie z.B. die weitere Verbesserung der forschungs- und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen, die Konzentration des Ressourceneinsatzes, die Vereinfachung der Instrumente. Die entsprechenden Maßnahmen und Ziele sind noch von den betroffenen Ressorts zu erarbeiten und zu diskutieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen