8939/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherstellung subsidiärer strafrechtlicher Ermittlungen gegen die Verdächtigen R. A. und Mittäter“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nach dem in der Anfrageeinleitung angeführten Leichenfund teilte die kasachische Botschaft zuletzt mit Verbalnote vom 16. Juni 2011 mit, dass in diesem Zusammenhang nunmehr eine Anklage gegen R. A., A. M. und V. K. wegen Mordes erhoben worden sei und stellte die Übermittlung des bereits vorbereiteten Auslieferungsersuchens der kasachischen Generalstaatsanwaltschaft in Aussicht.

Mit neuerlicher Verbalnote vom 24. Juni 2011 bedauerte die kasachische Seite die neuerliche Unzulässigerklärung der Auslieferung und teilte mit, dass die kasachische Seite derzeit hinsichtlich des Mordvorwurfs von der Übermittlung eines weiteren Auslieferungsersuchens Abstand nimmt.

Bereits nach Ablehnung der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen erpresserischer Entführung und Erpressung hatte die Staatsanwaltschaft Wien zur Zahl 301 St 3/07f gemäß § 65 Abs. 1 Z 2 StGB ein Inlandsverfahren eingeleitet, in dem der Ausgang des zweiten Auslieferungsverfahrens abgewartet wurde. Nach neuerlicher Ablehnung der Auslieferung sind im Inlandsverfahren zielgerichtete Ermittlungsschritte zu setzen. Dementsprechend wurden unmittelbar nach Unzulässigerklärung der Auslieferung durch das Landesgericht für Strafsachen Wien noch Ende Juni 2011 Berichtsaufträge an die Staatsanwaltschaft Wien zu den geplanten weiteren Ermittlungsschritten (Einholung eines gerichtsmedizinischen Sachverständigengutachtens, Vernehmung der Beschuldigten) und – im Hinblick auf das nunmehr auch wegen Mordes zu führende Inlandsverfahren – auch zur Haftfrage erteilt. Der Bericht der Staatsanwaltschaft Wien bleibt abzuwarten.