8947/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0197-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 6. September 2011
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Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9081/J-NR/2011 betreffend Gesamtkosten der
Regierungsinserate, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen
am 8. Juli 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Gesamtbetrag (inkl. USt) für Öffentlichkeits-
und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für
Beauftragungen von Agenturen) für das Jahr 2010 beläuft sich auf
€ 2,199.360,98.
Über nachgeordnete Dienststellen in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich liegen keine
Angaben vor.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2010 wurden Einschaltungen im Sinne einer
Informationsweitergabe an die
Österreicherinnen und Österreicher getätigt.
Diese beinhalteten: Inseratenschaltungen, Schaltungen
redaktioneller Beiträge, die allesamt
Informationen für die Österreicherinnen und Österreicher
aufwiesen. Die Einschaltungen
betrafen Inserate und redaktionelle Beiträge wie MINT, Wissen schafft
Arbeit, Wissen schafft
Perspektiven, Sparkling Science, Hochschuldialog, Österreichischer Hochschulraum, Bologna, Hochschulforschung, Euraxess Austria sowie Studieren & Forschen weltweit.
Diese Inserate und redaktionellen Beiträge wurden in
den Medien Krone, Heute, Die Presse, Kleine Zeitung, Kurier, Falter, Tele,
Standard, Profil, Österreich, Salzburger Nachrichten,
Oberösterreichische Nachrichten, Niederösterreichische Nachtrichten,
Dolomiten, Die ganze Woche sowie zielgruppenspezifisch Die Wienerin, Trendguide
Campus, facebook, Google,
Austria Innovativ, Nightline, Cool-Magazin, UniStandard, Alles für mein
Kind, die Gemeinde
sowie in weit weniger auflagenstarken Medien geschalten sowie Online bei
derstandard.at,
kleinezeitung.at, Google Ireland Limited, Bestsurf Network GmbH (Facebook.com,
Nachrichten.at).
Rechtsgrundlage
für diese Informationsaktivitäten ist die im Bundesministeriengesetz
vorge-sehene Zuständigkeitsregelung. Die
Verantwortlichkeit für die Auftragsvergabe und die
Abwicklung von Informationsaktivitäten richtet sich nach der geltenden
Geschäftseinteilung.
Über nachgeordnete Dienststellen in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich liegen keine
Angaben vor.
Zu Frage 3:
Der Gesamtbetrag (inkl. USt) im Zeitraum vom 1. Jänner 2011 bis einschließlich 1. Juli 2011 für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Beauftragungen von Agenturen) beläuft sich auf € 700.447,22.
Über nachgeordnete Dienststellen in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich liegen keine
Angaben vor.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2011 wurden Einschaltungen im Sinne einer Informationsweitergabe an die Öster-reicherinnen und Österreicher getätigt.
Diese beinhalteten: Inseratenschaltungen,
Schaltungen redaktioneller Beiträge, die allesamt
Informationen für die Österreicherinnen und Österreicher
aufwiesen. Die Einschaltungen
betrafen Inserate und redaktionelle Beiträge wie MINT, UNESCO-Jahr der
Chemie, Extra-FH Uni-Guide online sowie Kinderuniversitäten in
Österreich.
Diese Inserate
und redaktionellen Beiträge wurden in den Medien Heute, Die Presse, Kleine
Zeitung, Kurier, Standard, Falter, Oberösterreichische Nachrichten,
Vorarlberger Medienhaus, Die ganze Woche sowie zielgruppenspezifisch Das Biber,
Austria Innovativ, factory education sowie weit weniger auflagenstarke Medien
geschalten.
Über nachgeordnete Dienststellen in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich liegen keine
Angaben vor.
Zu Frage 5:
€ 474.931,64
Zu Frage 6:
€ 75.350,26
Zu Frage 7:
Informationen im Rahmen der ÖHZ: € 7.188,--.
Über nachgeordnete Dienststellen in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich liegen keine
Angaben vor.
Zu Frage 8:
Seitens
der Zentralstelle wurden in diesem Zeitraum keine derartigen
Druckkostenbeiträge
gewährt. Über nachgeordnete
Dienststellen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegen keine Angaben
vor.
Zu Frage 9:
Rechtsgrundlage für die Informationsaktivitäten des Ressorts ist die im Bundesministeriengesetz vorgesehene Zuständigkeitsregelung. Die Verantwortlichkeit für die Auftragsvergabe und die Abwicklung von Informationsaktivitäten richtet sich nach der geltenden Geschäftseinteilung.
Zu Fragen 10 und 11:
Im Jahr 2010 erfolgte keine gemeinsame Öffentlichkeits- bzw. Informationsarbeit mit anderen Ressorts und es wurden daher auch keine finanziellen Beiträge geleistet.
Folgenden Organisationen wurden finanzielle Beträge für Informationstätigkeiten zur Verfügung gestellt:
o Österreichisches Genomforschungsprogramm GEN-AU (Wissenschaftskommunikation,
Pressearbeit, Betreuung Homepage, Zeitschrift
Genosphären, Informationsveranstal-
tungen, SummerSchool): Auftragnehmer Science Communication
GmbH, Kosten:
€ 203.836,75.
o Diskussionsveranstaltung/Dokumentationsband
zu angewandter Mathematik: Auftrag-
nehmer ARGE doppio espresso, Kosten: € 4.992,--.
Zu Frage 12:
Nein.
Zu Frage 13:
Nein.
Zu Frage 14:
Ja.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.