8955/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0128-I/4/2011 Wien, am 8. September 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juli 2011 unter der Nr. 9129/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ausweitung der Fluggastdatenspeicherung gerichtet.
Zu deren Fragen 1 bis 11:
Ø Sind Sie über diese Vorgänge informiert?
Ø Soll bezüglich der Fluggasdatenspeicherung trotzdem weiterverhandelt werden?
Ø Wenn ja, auf welche Grundvoraussetzungen werden sie in Verhandlungen bestehen?
Ø Wenn nein, soll die Fluggastdatenspeicherung, trotz des offensichtlichen Gegensatzes zu den Grund- und Freiheitsrechten, trotzdem eingeführt werden?
Ø Werden diese Erkenntnisse Auswirkungen auf die Vorratsdatenspeicherung in Österreich haben?
Ø Welche Personen verhandeln für Österreich?
Ø Wie lautet deren Auftrag?
Ø Wurden vor den Verhandlungen Rechtsgutachten eingeholt?
Ø Wenn ja von wem?
Ø Wie lauten diese?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9130/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres.
Mit freundlichen Grüßen