8959/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 8. September 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0274-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9055/J betreffend "Schutzräume in Bundesgebäuden", welche die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

In Entsprechung mehrerer Ministerratsbeschlüsse wurden als Reaktion auf das Bedrohungspotential des Kalten Krieges Schutzräume in Bundesgebäuden errichtet. Vom seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurden diese Schutzräume samt Grundausstattung bis Ende 2000 den jeweiligen Ressorts als Nutzer übergeben.

 

Das Bundesimmobiliengesetz 2000 sieht vor, dass die Raumansprüche des Bundes ausschließlich vom jeweils nutzenden Ressort als Mieter definiert werden und


die BIG diese auf Basis von Planungs- und Mietvereinbarungen umsetzt. Dies gilt auch für die Schutzräume, d.h. allein das mietende Ressort trifft sämtliche Nutzungs- und Wartungsentscheidungen für bestehende Schutzräume.

 

Fragen betreffend die Schutzräume in BIG - Gebäuden fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, sondern sind Angelegenheiten der operativen Tätigkeit der BIG und unterliegen damit grundsätzlich nicht dem Interpellationsrecht. In den im Verwaltungsbereich meines Ressorts verbliebenen historischen Objekten gibt es keine Schutzräume.

 

Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bezüglich der bautechnischen Angelegenheiten des Zivilschutzes reduzierte sich auf die Richtlinien für Schutzräume, wobei diesen auf Grund des sicherheitspolitischen Paradigmenwechsels nur mehr geringe praktische Bedeutung zukommt.