8960/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . September 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 8. Juli 2011 unter der Nr. 9062/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Finanzierung von Bahnprojekten im Linzer Zentralraum gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Warum wurde die Linzer City-S-Bahn aus dem Rahmenplan gestrichen?
Ø Unter welchen Umständen wird die Linzer City-S-Bahn wieder in den Rahmenplan aufgenommen?
Bis zum Rahmenplan 2009 - 2014 waren im jeweiligen Rahmenplan lediglich die Planungen für die Linzer City-S-Bahn enthalten, ein Bauprojekt selbst war nicht in der jeweiligen Rahmenplanperiode enthalten. Aufgrund der im Land Oberösterreich eingetretenen Entwicklung, wie insbesondere der Diskussion über ein neues Projekt „Regioliner“, wurde das Projekt City-S-Bahn nicht weiter verfolgt und konsequenterweise nicht mehr in den Rahmenplan 2011 - 2016 aufgenommen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø In welcher Höhe kann der Bund die Sanierung und Verbesserung der Mühlkreisbahn in der bestehenden Spurweite (Normalspur; geschätzte 80-100 Mio) finanziell stützen?
Ø In welcher Höhe kann sich der Bund an einem Regio-Liner-Projekt (Schmalspur 900 mm) bis Rohrbach auf der Trasse der Mühlkreisbahn finanziell beteiligen?
Die Frage einer allfälligen finanziellen Beteiligung des Bundes an der Sanierung und Verbesserung der Mühlkreisbahn bzw. an einem anderen Projekt des Landes ist auf Basis des künftigen Betreibermodells für diese Strecke zu klären und ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen.
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Ø In welcher Höhe kann sicher der Bund an der 2. Straßenbahnachse durch Linz (400 Mio Gesamtkostenschätzung) finanziell beteiligen?
Ø Ist eine Beteiligung an den Kosten der 2. Straßenbahnachse in Linz unter der Voraussetzung, dass diese außerhalb der Stadtgrenzen nach Rohrbach/Aigen-Schlägl weitergeführt wird, denkbar?
Ø Wenn ja, in welcher Höhe?
Eine finanzielle Beteiligung des Bundes im Wege des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie an der Errichtung einer Straßenbahn ist nicht vorgesehen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (§ 20 Finanzzuweisungen) verweisen, welches in die Vollzugszuständigkeit der Bundesministerin für Finanzen fällt.
Zu den Fragen 8 und 9: