8964/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0023-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . September 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Winter und weitere Abgeordnete haben am 8. Juli 2011  unter der Nr. 9105/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Veröffentlichung der Teiletappenpläne gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Bedeutet die Nicht-Kundmachung, dass Sie die Barrierefreiheit zum Ablauf der ursprünglich im Gesetz verankerten Übergangsfrist bis spätestens 31.12.2015 herstellen?

Ø  Wenn nein, wann gedenken sie den Teiletappenplan, wie im Gesetzestext prinzipiell vorgesehen, auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen?

 

Wie mir seitens meines Hauses mitgeteilt wird, wurde die Barrierefreiheit gemäß den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BGStG) schon geschaffen bzw. hergestellt. Eine Kundmachung ist daher nicht mehr notwendig.