897/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.04.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 19. Februar 2009 unter der Zl.
993/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Leitung österreichische Vertretungsbehörde
in den Vereinigten Staaten
von Amerika" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Funktion
der Leitung der Österreichischen Botschaft Washington (ÖB Washington)
wurde
zusammen
mit weiteren über 30 Leitungsfunktionen im Ausland nach dem geltenden
Rotations- und Mobilitätsprinzip gemäß Ausschreibungsgesetz
1989 und im Einvernehmen
mit dem Dienststellenausschuss der Personalvertretung am 18. Dezember 2008
ausgeschrieben.
Anstehende
Ruhestandsversetzungen werden im Planungsprozess zur Neubesetzung von
Leitungsfunktionen im Ausland selbstverständlich berücksichtigt. Bei
Erklärungen auf
Versetzung
in den Ruhestand ist jedoch zu berücksichtigen, dass bis zum Wirksamwerden
der
Ruhestandsversetzung die Möglichkeit eines Widerrufs gegeben ist (§
15 Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979). Dies war auch im konkret angefragten Fall zu
berücksichtigen.
Die eingereichten Bewerbungen wurden von
einer unabhängigen ständigen
Begutachtungskommission, gemäß
Ausschreibungsgesetz von 1989, beurteilt. Der Ministerrat
wurde von mir auf Basis der Gutachten dieser Kommission befasst und
bestätigte am 17. März
2009 die Besetzung der
Leitungsfunktionen an 38 österreichischen Vertretungsbehörden. Mit
der Leitung der ÖB Washington wurde, vorbehaltlich des noch
auszustellenden Agréments,
Herr
Botschafter Dr. Christian Prosl betraut.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Nein.