8971/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 7. September 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0291-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9175/J betreffend "Geschäfte der mehrheitlich staatseigenen VERBUND Gesellschaft und österreichischer Atomstromimporte", welche die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2011 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:
Gemäß Artikel 52 Abs. 2 B-VG erstreckt sich das Fragerecht des Parlaments hin-sichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die durch das Aktiengesetz um-fassten Rechte des Bundes (z.B. Hauptversammlung, Anteilsverwaltung), nicht jedoch auf die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümern bestellt wurden. Im Sinne größtmöglicher Transparenz wurde dennoch die Verbund AG um eine Stellungnahme ersucht, die in der Antwort zu den Punkten 7ff der Anfrage wiedergegeben wird.
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012), das am 7. Juli 2011 mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat beschlossen wurde, macht Österreich bis spätestens 2015 bilanziell unabhängig von Atomstrom-Importen und erhöht durch eine massive Anschubfinanzierung die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Ökostrombranche. Bis 2020 können damit rund € 12 Mrd. an Investitionen in grüne Technologien ausgelöst werden und kann der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von derzeit 68% auf etwa 85% im Jahr 2020 erhöht werden, was europaweit den Spitzenplatz bedeutet. Gleichzeitig werden damit auch die Ziele der Energiestrategie Österreich und des Nationalen Aktionsplans für erneuerbare Energien, deren Anteil am Bruttoendenergieverbrauch auf über 35% steigen wird, übertroffen.
Die jährliche Förderzuwachssumme wird von € 21 auf € 50 Mio. erhöht. Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden, ist diese Fördersumme degressiv gestaltet. Sie sinkt jährlich bis 2021 um € 1 Mio. auf € 40 Mio. Es werden vor allem die Mittel für die Zukunftstechnologie Photovoltaik aufgestockt, wobei durch die Degression dafür gesorgt wird, dass auch Technologiesprüngen Rechnung getragen wird. Ziel ist es, dass sich die Fördertarife schrittweise dem Niveau des Marktes annähern und 2015 Photovoltaik die Netzparität erreicht.
Zusätzlich werden einmalig rund € 130 Mio. für den kompletten Abbau der Anlagen-Warteliste aufgewendet. Einerseits wird damit die Warteliste bei Klein-wasserkraft über Investitionszuschüsse von rund € 20 Mio. aufgelöst. Anderer-seits gibt es für jene Wind- und Photovoltaik-Anlagen geförderte Einspeisetarife, die ohne Novelle derzeit bis zu den Jahren 2015 bzw. 2026 auf der Warteliste gereiht wären. Die Einspeisetarife unterliegen einem - mit dem Dachverband für Erneuerbare Energie abgestimmten - degressiven System, um die Kosten-effizienz zu verbessern. Für den Windkraft-Ausbau stehen somit in diesem Be-reich € 80 Mio. zur Verfügung, für Photovoltaik € 28 Mio. Gleichzeitig wird damit Platz für neue Anträge geschaffen, wodurch die Branche stabile Rahmen-bedingungen und eine höhere Planungssicherheit vorfindet.
Da es zu der erforderlichen Umstellung des Energiesystems, die naturgemäß starke Auswirkungen auf die gesamte Branche hat, einer angemessenen Umsetzungsfrist bedarf, wurde der Zeitrahmen zur bilanziellen Unabhängigkeit von Atomstrom mit spätestens 2015 angesetzt.
Aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten ist es unmöglich, Energieflüsse in einem vermaschten Netz wie dem europäischen Übertragungsnetz so zu gestalten, dass elektrische Energie aus bestimmten Anlagen nicht bei einer Entnahmestelle ankommt. Bestrebungen zur Schaffung einheitlicher Regelungen für eine transparentere Kennzeichnung (Labelling) von Stromprodukten wie zum Beispiel durch die Stromkennzeichnungsverordnung werden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend unterstützt. Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass es aufgrund der Bestimmungen des freien Warenverkehrs in der EU niemandem verboten werden kann, "Atomstrom" zu importieren.
Die konsequente Steigerung der Energieeffizienz ist eines der zentralen Elemente der Energiestrategie Österreich. Im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie werden daher weitere Maßnahmenpakete in diesen Bereichen geschnürt werden.
Es darf außerdem auf die am 7. Juli 2011 beschlossene Entschließung 182/E des Nationalrates betr. "Beitrag der Energieeffizienz zu einer nachhaltigen Energiezukunft Österreichs" verwiesen werden.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Die Verbund AG hat keinen Stromvertrag mit einem Atomstromproduzenten und vermarktet ihren selbst produzierten Strom, der zu fast 90% aus erneuerbaren Quellen, vor allem Wasserkraft, stammt. Die restlichen rund 10% des selbst produzierten Stroms stammen aus Wärmekraftwerken. VERBUND handelt aber nicht nur mit selbst erzeugtem Strom, sondern ist als international tätiges und börsennotiertes Unternehmen auch im internationalen Stromhandel auf bilateraler Ebe
ne und an den Strombörsen aktiv. Nachdem derzeit an den Strombörsen nur Strom unbekannter Herkunft gehandelt wird, ist es unvermeidbar, dass darin auch ein Anteil Atomstrom enthalten ist.
Ich selbst und die Verbund AG setzen sich für die Schaffung einer EU-weiten für Konsumenten transparenten und nachvollziehbaren Kennzeichnung (Labelling) von Stromprodukten nach unterschiedlichen Erzeugungsarten/herkunft, wie beispielsweise Strom aus erneuerbarer, thermischer oder nuklearer Erzeugung, ein.
Zu den nachstehenden Punkten der Anfrage ist die einleitend angesprochene Stellungnahme der Verbund AG wie folgt wiederzugeben:
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
VERBUND nimmt an zwei Auktionsbörsen teil: für den Central West European Electricity Market (CWE) ist das die Capacity Allocation Service Company (CASC) in Luxemburg (http://www.casc.eu/en) und für Central-Eastern Europe das Central Allocation Office (CAO) in Freising (http://www.central-ao.com).
In den Jahren 2009 und 2010 wurden die folgenden Kapazitäten für Import bzw. Export erworben und dafür folgende Beträge aufgewendet:

Die Staaten, aus denen bzw. in die Importe bzw. Exporte stattgefunden haben, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Am Spotmarkt werden Energielieferungen für den jeweiligen Folgetag gehandelt. Die Geschäfte an den Börsen in Österreich, Deutschland und Frankreich dienen somit vor allem zur Abdeckung kurzfristiger Differenzen von Erzeugung und Lieferverpflichtung aus bestehenden Kontrakten. Geschäfte an den Börsen in Italien, Ungarn und Tschechien werden für das jeweilige lokale Handelsgeschäft abgewickelt.
Börsen dienen auch als Marktzugang für Kunden mit Spotmarktpreis-Verträgen. Der Terminmarkt bietet die Möglichkeit, Energiemengen für künftige Lieferungen preislich abzusichern. Für VERBUND als starken Erzeuger ist es im Sinne der bestmöglichen Vermarktung der Eigenerzeugung und der Gewährleistung einer langfristigen Planungssicherheit unerlässlich, die Erzeugungsmengen auch im Interesse der Kunden gegen Preisschwankungen abzusichern. Rund 80% der Er
zeugungsmengen werden in diesem Sinne vor Beginn der Lieferperiode vermarktet. Eine Teilnahme am Stromhandel ist auch für eine laufende Beobachtung von Marktentwicklungen unbedingt erforderlich und somit Garant für das Erkennen von Vermarktungschancen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Zuordnung des Stroms von Beschaffung zu Abgabe ist nicht eindeutig möglich; es wird immer die Gesamtposition Österreich/Deutschland bewirtschaftet.
Aufgrund der Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber den Geschäftspartnern können keine Zahlen angegeben werden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Eine direkte Zuordnung von zugekauften Strommengen zu einzelnen Abnehmern ist weder physikalisch noch – wegen der Bewirtschaftung des Gesamtportfolios – kommerziell möglich.
Antwort zu den Punkten 11, 12, 21 und 22 der Anfrage:
Da weniger als 5% der Kraftwerke in der EU (rd. 300 TWh) mit Herkunftsnachweisen (HKN) zertifiziert sind, ist es nicht möglich, die Herkunft des in der EU gehandelten Stroms bis zum Kraftwerk zurückzuverfolgen und damit den Energieträger offenzulegen. Folglich gibt es damit im Fremdstromhandel auch keine Wahlmöglichkeit zwischen den einzelnen Energieträgern, weil eine Produktdifferenzierung mangels Kennzeichnungspflicht nicht existiert. Eine Zuordnung des Atomstroms auf die einzelnen Marktakteure der EU kann daher nur rein statistisch auf Basis der Gesamterzeugung im European Network of Transmission System Operators for Electricity (ENTSO-E) erfolgen, aber nie konkret auf Basis von Einzelgeschäften oder -verträgen.
VERBUND geht hinsichtlich Stromkennzeichnung mit positivem Beispiel voran:
· Seit 1999 sind alle Stromerzeugungsanlagen von Verbund in Österreich und Deutschland mit HKN zertifiziert.
· VERBUND-Kunden haben - soweit möglich - die volle Transparenz über die Herkunft ihres Stroms bzw. die eingesetzten Energieträger.
· VERBUND respektiert bewusst die Wahlfreiheit der Kunden.
Im Jahr 2010 wurden in Summe von VERBUND rd. 22 TWh deklarierter Grünstrom auf Basis von klar rückverfolgbaren HKN und auf expliziten Kundenwunsch verkauft und abgesetzt. Dies wird im Übrigen jährlich vom TÜV Süd geprüft und bestätigt.
100% der 2010 der an Haushaltskunden in Österreich verkauften Grünstrom-HKN von VERBUND stammen aus der VERBUND-Eigenerzeugung in Österreich.
Bei einer durchgängigen Stromkennzeichnung können die Kunden im Rahmen ihrer Wahlfreiheit einen wichtigen Beitrag zur Forcierung eines nachhaltigen Energiesystems leisten.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Ein aktives Bearbeiten des Großhandelsmarktes ist für die mittelfristige Preisabsicherung der Eigenerzeugung von VERBUND unerlässlich. Zur Erhaltung eines dafür erforderlichen Markt-Know-hows und zur Partizipation an der Marktliquidität umfasst dies auch die Teilnahme am Positionshandel. Dieser Handel wird unter strengen Risiko-Richtlinien und engen finanziellen und volumetrischen Limits durchgeführt, um ein eventuelles Positionsrisiko zu begrenzen.
Der Positionshandel weist im Zeitraum 2005-2010 einen deutlich positiven Ergebnisbeitrag auf. Im Zeitraum 2006-2010 konnte ein Ergebnisbeitrag von rund € 10 Mio. erwirtschaftet werden.
Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:
Die VERBUND Hydro Power AG betreibt insgesamt vier Pumpspeicherwerke mit einer gesamten Engpassleistung von 1.554 MW im Turbinenbetrieb und 1.136 MW im Pumpbetrieb. Diese Kraftwerke werden sowohl für die Bereitstellung von Regelenergie eingesetzt, als auch zur generellen Bedarfsdeckung. Sie können im Turbinenbetrieb eine maximale Regelleistung von 1.195 MW bereitstellen.
Der Regelleistungsbedarf der Regelzone APG beträgt seit 1.1.2011 +/- 76 MW für Primärregelung, - 195 MW bis + 425 MW für Sekundärregelung und - 125 bis + 100 MW für Tertiärregelung; das positive Vorzeichen steht dabei für Lieferung fehlender Leistung; das negative Vorzeichen für Übernahme überschüssiger Leistung. Da die Regelzone VKW-Netz dem Regelblock Deutschland zugeordnet ist, entsprechen diese Angaben dem Regelleistungsbedarf Österreichs abzüglich des Regelleistungsbedarfs Vorarlbergs.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Die Beschaffung der elektrischen Energie für den Betrieb der Pumpspeicher erfolgt aus eigener Erzeugung, an Börsen und über OTC-Plattformen. VERBUND hat keine regelbaren Pumpen im Portfolio. Die gesamte Pumpmenge betrifft somit den Wälzbetrieb.
Antwort zu den Punkten 17 bis 20 der Anfrage:
Pumpspeicherkraftwerke sind derzeit die effizienteste großtechnische Speichertechnologie und haben hohen ökologischen und wirtschaftlichen Nutzen für Österreich und Europa. Ohne ausreichende Speicherkraftwerke geht wertvoller Strom aus Windkraft und Photovoltaik verloren. Pumpspeicherkraftwerke reduzieren dadurch die Kosten für die Erreichung der Klima- und Energieziele.
Der vorhandene Einspeisevorrang für Ökostrom in das Stromnetz sowie die Ausgleichsfunktion der Pumpspeicherkraftwerke für die schwankende Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik rechtfertigen die Bezeichnung "Grüne Batterie". Die Erfahrung zeigt deutlich auf, dass die Speicherfunktion mit hoher Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bzw. nicht ausreichender Stromnachfrage zu diesen Zeiten korreliert.
Eine Einschränkung des Betriebs von Speicherkraftwerken widerspricht den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen Österreichs und Europas. Die Flexibilität der Speicherkraftwerke ist ein wichtiger Beitrag Österreichs zur Verwirklichung eines europäischen Energiesystems mit erneuerbaren Energien im Zentrum.
Die in den Pumpspeicherkraftwerken zum Pumpen eingesetzte elektrische Energie wird aus Überschüssen der Eigenerzeugung bzw. durch Zukäufe an Börsen oder über bilaterale kurzfristige OTC-Geschäfte gedeckt. Dies hilft vor allem in Zeiten schwacher Nachfrage bei gleichzeitigen Überschüssen aus erneuerbaren Energien, erneuerbare Energieproduzenten nicht vom Netz nehmen zu müssen. Da es sich bei der Pumpenergie um Strom unbekannter Herkunft handelt, wird der dadurch erzeugte Spitzenstrom von VERBUND transparent und korrekt wiederum als Strom unbekannter Herkunft vermarktet. Nur der aufgrund des natürlichen Zuflusses der Pumpspeicher-Kraftwerke erzeugte Strom wird von VERBUND gemäß dem Kriterienkatalog des TÜV Süd als zertifizierter Strom aus Wasserkraft vermarktet.
Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:
In den Pumpspeicherkraftwerken der VHP wurde im Jahr 2009 1.037,6 GWh und im Jahr 2010 1.022,8 GWh an elektrischer Energie für die Pumpspeicherung verwendet.
Die Zahlen für den nach Österreich geleiteten Strom liegen VERBUND nicht vor. E-Control veröffentlicht eine vorläufige Betriebsstatistik, aus der hervorgeht, dass im Jahr 2009 die physikalischen Stromimporte 19.542 GWh (bei physikalischen Stromexporten von 18.762 GWh im selben Zeitraum) betrugen. Im Jahr 2010 beliefen sich die physikalischen Stromimporte auf 19.745 GWh bei physikalischen Stromexporten von 17.351 GWh im selben Jahr. (Quelle: vorläufige Betriebsstatistik E-Control – Gasmate Elektrizitätsversorgung [Importe und Exporte elektrischer Energie] Kalenderjahr 2010)
Die in den Pumpspeicherkraftwerken zum Pumpen eingesetzte elektrische Energie wird aus Überschüssen der Eigenerzeugung bzw. durch Zukäufe an der EEX oder über bilaterale kurzfristige OTC-Geschäfte gedeckt.
Antwort zu den Punkten 24 und 25 der Anfrage:
Aufgrund der Einteilung Österreichs in drei Regelzonen (APG, TIWAG-Netz, VKW-Netz) bis 31. Dezember 2010 (ab 1. Jänner 2011 nur noch zwei Regelzonen: APG und VKW-Netz) kann hier nur auf die seitens Energie Control Austria (ECA) veröffentlichten Daten verwiesen werden. Diesen zufolge kam es im Jahr 2009 zu physikalischen Importen in der Höhe von 19.542 GWh und zu physikalischen Exporten in der Höhe von 18.762 GWh. Im Jahr 2010 standen gemäß ECA-Statistik
den physikalischen Importen von 19.745 GWh physikalische Exporte von 17.531 GWh gegenüber. Eine detaillierte Aufstellung nach Monaten bzw. nach Grenzen kann den Angaben auf der Homepage der ECA (www.e-control.at) entnommen werden.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Die gesamten Aufwendungen für Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der VERBUND AG und ihrer Tochterfirmen in den Jahren 2005 bis 2010 beliefen sich wie folgt (Quelle Geschäftsberichte; Angaben in Mio. €): 2005: 14,4, 2006: 12,0, 2007: 14,3, 2008: 15,5, 2009: 14,3 und 2010: 15,7. Darin enthalten waren die Ausgaben für PR-Agenturen wie folgt: 2005: 0,21 (davon Nachhaltigkeitsberatung 0,01), 2006: 0,32 (0,09), 2007: 0,38 (0,09), 2008: 0,54 (0,09), 2009: 0,42 ( 0,09) und 2010: 0,20 (0,06).
Antwort zu Punkt 27 der Anfrage:
VERBUND hat zahlreiche Projekte in Bau oder in Planung. Für die Errichtung dieser Kraftwerke wird die Kapitalerhöhung verwendet.


Zusätzlich werden hohe Investitionen in den Ausbau und die Erhaltung des Übertragungsnetzes der APG investiert (laut Masterplan APG ca. € 1 Mrd. für die Versorgungssicherheit durch die Übertragungsnetze bis 2020).
Die Investitionen in den Ausbau/Neubau der Wasserkraft Österreich in 2009 + 2010 betrugen € 236 Mio.
Im Zusammenhang mit den ausländischen Beteiligungen wurden keine Eigenkapitalzufuhren zur Deckung von Verlusten geleistet. Diese Beteiligungen weisen bedingt durch Aufwendungen für die Projektierung von Kraftwerken, bewertungsbedingten (nicht cashwirksamen) Fremdwährungseffekten und Restrukturierungsmaßnahmen zum Teil negative Ergebnisse auf. Diese werden gemäß den IFRS nach der at-equity-Methode konsolidiert und erfasst. Die so erfassten Aufwendungen betrugen für die Jahre 2009 und 2010 in Summe € 159 Mio., die zum größten Teil aus den französischen Beteiligungen resultieren.
Antwort zu Punkt 28 der Anfrage:
Die Investitionen in Effizienzsteigerung betragen € 185 Mio. im Zeitraum 2011 - 2016. Die geplanten Investitionen für den Neubau betragen € 1.360 Mio., geringfügige Werbe- und PR-Ausgaben sind in diesem Wert enthalten.
Antwort zu Punkt 29 der Anfrage:
Bei den bayerischen Kraftwerken der VERBUND-Innkraftwerke GmbH laufen die wasserrechtlichen Bewilligungen zwischen den Jahren 2013 und 2050 aus. Bei Beendigung einer wasserrechtlichen Bewilligung wird jeweils um Neuerteilung der Bewilligung angesucht. Die Kosten hängen vom Ergebnis der jeweils durchzuführenden wasserrechtlichen Verfahren und den dabei erteilten wasserwirtschaft-llichen Auflagen ab und können daher nicht vorhergesehen werden.