8973/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0787-I/1/c/2011

 

Wien, am      . August 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juli 2011 unter der Zahl 9035/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Pensionierungen im Polizeibereich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Zu den angefragten Planstellenzahlen wird auf die jeweiligen Stellenpläne bzw. ab dem Jahre 2009 auf den Personalplan der betroffenen Bundesfinanzgesetze verwiesen.

 

Zu Frage 3:

Ein Beschluss seitens der Bundesregierung über den Personalplan für das Jahr 2013 im Bundesfinanzgesetz wurde noch nicht gefasst. Die zusätzlichen 200 Ausbildungsplanstellen für den Exekutivdienst sind, wie in der Beantwortung zu den Fragen 4 und 11 ausgeführt ist, bereits fixiert.

 


Zu den Fragen 4 und 11:

Der Personalplan des Bundes sieht bis zum Jahre 2013 jährlich 200 zusätzliche Aus-bildungsplanstellen für den Exekutivdienst vor.

 

Zu Frage 5:

Bis Ende des Jahres wurden bzw. werden für die Jahre 2010 und 2011 400 Planstellen besetzt. Zudem wird noch angemerkt, dass im Jahr 2009 aus dem Ausbildungs-platzkontingent – wie dies in der Beantwortung zu den Fragen 4 und 11 dargestellt ist - ebenfalls 200 zusätzliche Planstellen besetzt wurden.

 

Zu Frage 6:

In den Jahren 2012 bis 2016 erreichen 369 Polizisten und Polizistinnen das Regel-pensionsalter.

 

Zu Frage 7:

Unter Berücksichtigung der Verlängerung der Hacklerregelung sind in den Jahren 2012 und 2013 voraussichtlich 1091 Ruhestände in Anwendung des § 236b Beamten-Dienstrechts-gesetz 1979 zu erwarten (Prognose). Diese Zahlen können in Hinblick auf unvorhersehbare Ruhestände z. B. in Folge von auftretender Dienstunfähigkeit, sowie aufgrund der Tatsache, dass es sich insgesamt um eine Prognose handelt, variieren. In den Jahren 2014 und 2015 besteht gesetzlich keine Möglichkeit nach der sogenannten Hacklerregelung in den Ruhestand zu treten. Im Jahr 2016 besteht für 606 Exekutivbedienstete des Geburts-jahrganges 1954 die Möglichkeit, gemäß § 236d Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 unter Voraussetzung einer beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit von 42 Jahren in den Ruhestand übertreten zu können.

 

Zu Frage 8:

Zum Stichtag 3. Juni 2011 befanden sich 2064 Personen in polizeilicher Grundausbildung.

 

Zu Frage 9:

Die Beantwortung dieser Frage hängt einzelfallbezogen vom Ergebnis der Dienstprüfung ab, daher ist zum derzeitigen Zeitpunkt keine seriöse Aussage möglich.

 

Zu Frage 10:

Zu dieser Frage kann mangels Vorhersehbarkeit keine Aussage getroffen werden.