8977/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0817-I/1/b/2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben am            8. Juli 2011 unter der Zahl 9041/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalleasing im Innenministerium“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 12:

Im Jahr 2010 wurde Personal durch die Firma Büroring beigestellt. Gemäß den Bedingungen, zu denen die BBG entsprechende Vertragslose angeboten hat, hat das BM.I im Jahr 2010 die Beistellung von Personal bei der Firma Büroring in Anspruch genommen. Durch diese Maßnahme sind zwei Ziele angestrebt worden: Einerseits wurde für jene Lehrlinge, deren Behaltefrist ausgelaufen ist, ein Vertragsverhältnis eröffnet, andererseits wurde dadurch ein flexibler Personaleinsatz für außergewöhnliche Arbeitsanfälle angestrebt.

Das Personalleasing wurde und wird im BM.I stets aus dem Blickwinkel der zu bewältigenden Arbeit heraus betrachtet.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Im Jahr 2010 wurden 31 Personen geleast, wodurch zum Stichtag 31. Dezember 2010 durchschnittliche monatliche Kosten in der Höhe von rund € 89.000,-- entstanden sind.


Zu den Fragen 4 bis 6:

Im Jahr 2011 wurden 22 Personen geleast, wodurch zum angefragten Stichtag durch-schnittliche monatliche Kosten in der Höhe von rund € 66.700,-- entstanden sind.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Das Personal kann analog dem Vertragsbedienstetengesetz den Entlohnungsgruppen v5, v4, v3, v2, v1 zugeordnet werden, sodass beispielsweise bei einer Verwendung analog der Entlohnungsgruppe v1 ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegt. Hinsichtlich der Qualifikationen wurden dieselben Standards wie für Bedienstete angewandt, die dem Vertragsbedienstetengesetz unterliegen.

 

Zu Frage 9:

Das geleaste Personal ist in den unterschiedlichen Organisationseinheiten der Zentralleitung und nachgeordneter Dienststellen eingesetzt worden. Hinsichtlich des Umfanges und der Funktionen darf auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Es wurden keine weiteren Leasingverträge mit anderen Unternehmen abgeschlossen.