8978/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0819-I/5/2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am              8. Juli 2011 unter der Zahl 9044/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Inseratenkampagne des Staatssekretärs“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Die hier gegenständlichen Einschaltungen in Medien wurden nicht vom Bundesministerium für Inneres veranlasst, sie sind somit nicht der Vollzugszuständigkeit des Ressorts zuzurechnen und unterfallen daher auch nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

 

Zu Frage 7:

Das Erfordernis der Grundkenntnisse der deutschen Sprache vor Zuzug ergibt sich aus einschlägigen Bestimmungen des Fremdenrechtsänderungsgesetzes, das vom Gesetzgeber beschlossen wurde. Ich gehe davon aus, dass dem Gesetzgeber der einschlägige Inhalt bekannt ist. Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.


Zu Frage 8:

Mit der neuen Anwesenheitspflicht wird im Sinne von Rechtssicherheit rasch Klarheit ge-schaffen, ob Österreich überhaupt für die Führung des Asylverfahrens zuständig ist. Ein reibungsloser, effizienter und somit steuersparender Ablauf der Asylverfahren kann nur dann sichergestellt werden, wenn die schutzsuchenden Personen am Verfahren aktiv mitwirken und gerade in den ersten Tagen des Verfahrens für die erforderlichen Verfahrensschritte zur Verfügung stehen.

 

Zudem ist die Anwesenheitspflicht ein konsequenter Schritt, um dem Phänomen des Untertauchens von Asylwerbern im Verfahren – vor allem während des Zulassungsver-fahrens – zu begegnen, wodurch einem möglicherweise frühzeitigen Abgleiten in die Illegalität vorgebeugt wird. Somit wird ein wichtiger Beitrag nicht nur für die Beschleunigung des Asylverfahrens, sondern auch für die Sicherheit aller Beteiligten und der Menschen in Österreich geleistet.