8995/AB XXIV. GP
Eingelangt am
08.09.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag.a Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und
Kollegen, haben am 8. Juli 2011 unter der Zl. 9106/J-NR/2011 an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Entschädigungsansprüche an
die Republik Kroatien -
Insel Sveti Jerolim / San Girolamo“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) und die
Österreichische
Botschaft in Agram verfolgen die Entwicklungen in Fragen der Restitution
bzw. Entschädigung beständig und
drängen die kroatische Seite seit Jahren, eine klare
gesetzliche Regelung zu schaffen, die österreichische
StaatsbürgerInnen in
Restitutionsangelegenheiten kroatischen Staatsangehörigen gleichstellt.
Mit der
„Musterentscheidung“ Zlata
Ebenspanger wurde schließlich im Jahr 2010
erstmals
letztinstanzlich
festgestellt, dass AusländerInnen bereits nach dem geltenden Restitutionsgesetz
mit kroatischen Staatsangehörigen gleichberechtigt sind. Nunmehr ist das Parlament Kroatiens
mit einer Gesetzesvorlage befasst, wodurch die Gleichstellung von ausländischen (darunter
auch österreichischen)
RestitutionswerberInnen im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung
des kroatischen Höchstgerichtes umgesetzt werden soll. Österreich
hofft, dass besagte
Gesetzesnovelle samt
einer neu eröffneten Antragsfrist („2. Chance“) noch im Laufe
dieses
Jahres verabschiedet wird sowie laufende
Verfahren dadurch nicht verzögert werden.
Zu Frage 2:
Ein
österreichisch-kroatisches
Entschädigungsabkommen wurde am 22.11. 2005 paraphiert,
konnte jedoch nicht
unterzeichnet werden. Kroatischerseits wurde damals in Aussicht gestellt,
das
Entschädigungsgesetz derart zu novellieren, dass alle AusländerInnen
unmittelbar mit
InländerInnen gleichgestellt werden,
ohne das Erfordernis separater bilateraler Abkommen. Der
Entwurf einer diesbezüglichen Gesetzesnovelle wurde letztendlich im Juli
2011 dem
kroatischen Parlament (Sabor) zugeleitet und wird dort in 1. Lesung behandelt.
Zu Frage 3:
Österreich
hat, gemeinsam mit einigen anderen Ländern mit ähnlicher
Interessenslage, die oa.
Gesetzesnovelle
genau geprüft und der kroatischen Seite mehrere
Verbesserungsvorschläge
übermittelt. Nicht alle sind im endgültigen Entwurf
berücksichtigt worden. Die Kontakte mit
der kroatischen Seite werden daher weitergeführt.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Ich werde
mich, wie bisher, der Fragen der Restitution in Kroatien annehmen und
diplomatische und
politische Begegnungen nützen, um die kroatische Seite zu einer
befriedigenden Lösung zu bewegen. Das
Ansprechen konkreter Problemfälle ist grundsätzlich
nicht ausgeschlossen, jedoch genießen weder das Bundesministerium
für europäische und
internationale Angelegenheiten noch die
Österreichische Botschaft in Agram Parteistellung in
privatrechtlichen Verfahren und können daher zu einzelnen Verfahren keine
rechtliche
Stellungnahme abgeben. Sowohl die zuständige Abteilung meines Ressorts als
auch die
Österreichische Botschaft in
Agram führen eine Liste von betroffenen Personen und Familien,
sind mit den einzelnen Restitutionswerbern in regelmäßigem Kontakt
und informieren sie über
aktuelle Entwicklungen.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Der
erwähnte Entwurf einer Gesetzesnovelle sieht vor, dass in
Fällen, in denen eine
Naturalrestitution nicht möglich ist, eine finanzielle Entschädigung
geleistet wird.
Das BMeiA und die Österreichische Botschaft in Agram werden weiter darauf drängen,
dass
diese
Gesetzesnovelle möglichst bald verabschiedet und dadurch die Frage der
Restitution im
Sinne
der österreichischen und internationalen Erwartungshaltung gelöst
wird.