8995/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und
Kollegen, haben am 8. Juli 2011 unter der Zl. 9106/J-NR/2011 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Entschädigungsansprüche an die Republik Kroatien -
Insel Sveti Jerolim / San Girolamo“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und die
Österreichische Botschaft in Agram verfolgen die Entwicklungen in Fragen der Restitution
bzw. Entschädigung beständig und drängen die kroatische Seite seit Jahren, eine klare
gesetzliche Regelung zu schaffen, die österreichische StaatsbürgerInnen in
Restitutionsangelegenheiten kroatischen Staatsangehörigen gleichstellt. Mit der
„Musterentscheidung“ Zlata Ebenspanger
wurde schließlich im Jahr 2010 erstmals
letztinstanzlich festgestellt, dass AusländerInnen bereits nach dem geltenden Restitutionsgesetz
mit kroatischen Staatsangehörigen
gleichberechtigt sind. Nunmehr ist das Parlament Kroatiens
mit einer Gesetzesvorlage befasst, wodurch
die Gleichstellung von ausländischen (darunter
auch österreichischen) RestitutionswerberInnen
im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung
des kroatischen Höchstgerichtes umgesetzt
werden soll. Österreich hofft, dass besagte
Gesetzesnovelle samt einer neu eröffneten Antragsfrist („2. Chance“) noch im Laufe dieses
Jahres verabschiedet wird sowie laufende Verfahren dadurch nicht verzögert werden.

Zu Frage 2:

Ein österreichisch-kroatisches Entschädigungsabkommen wurde am 22.11. 2005 paraphiert,
konnte jedoch nicht unterzeichnet werden. Kroatischerseits wurde damals in Aussicht gestellt,


das Entschädigungsgesetz derart zu novellieren, dass alle AusländerInnen unmittelbar mit
InländerInnen gleichgestellt werden, ohne das Erfordernis separater bilateraler Abkommen. Der
Entwurf einer diesbezüglichen Gesetzesnovelle wurde letztendlich im Juli 2011 dem
kroatischen Parlament (Sabor) zugeleitet und wird dort in 1. Lesung behandelt.

Zu Frage 3:

Österreich hat, gemeinsam mit einigen anderen Ländern mit ähnlicher Interessenslage, die oa.
Gesetzesnovelle genau geprüft und der kroatischen Seite mehrere Verbesserungsvorschläge
übermittelt. Nicht alle sind im endgültigen Entwurf berücksichtigt worden. Die Kontakte mit
der kroatischen Seite werden daher weitergeführt.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ich werde mich, wie bisher, der Fragen der Restitution in Kroatien annehmen und
diplomatische und politische Begegnungen nützen, um die kroatische Seite zu einer
befriedigenden Lösung zu bewegen. Das Ansprechen konkreter Problemfälle ist grundsätzlich
nicht ausgeschlossen, jedoch genießen weder das Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten noch die Österreichische Botschaft in Agram Parteistellung in
privatrechtlichen Verfahren und können daher zu einzelnen Verfahren keine rechtliche
Stellungnahme abgeben. Sowohl die zuständige Abteilung meines Ressorts als auch die
Österreichische Botschaft in Agram führen eine Liste von betroffenen Personen und Familien,
sind mit den einzelnen Restitutionswerbern in regelmäßigem Kontakt und informieren sie über
aktuelle Entwicklungen.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Der erwähnte Entwurf einer Gesetzesnovelle sieht vor, dass in Fällen, in denen eine
Naturalrestitution nicht möglich ist, eine finanzielle Entschädigung geleistet wird.
Das BMeiA und die Österreichische Botschaft in Agram werden weiter darauf
drängen, dass
diese Gesetzesnovelle möglichst bald verabschiedet und dadurch die Frage der Restitution im
Sinne der österreichischen und internationalen Erwartungshaltung gelöst wird.