8996/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0808-II/10/a/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am 8. Juli 2011 unter der Zahl 9107/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „stromlose GPI Schachendorf“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend darf festgehalten werden, dass im Hinblick auf den Entfall der Grenzkontrolle aufgrund der Schengenerweiterung im Rahmen der Planungen und sukzessiven Umsetzung für die dadurch erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in Form der nunmehr be-stehenden polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen(AGM)-Struktur die erforderliche Sicher-stellung einer etwaigen temporären Wiederaufnahme der Grenzkontrollen entsprechend dem „Schengener Grenzkodex“, unbeschadet der erfolgten Rückstellung nicht mehr benötigter baulicher Grenzinfrastruktur an die Eigentümer, durch entsprechende Alternativen selbstver-ständlich mitberücksichtigt wurde.
Alternativen, die sich bereits in der Vergangenheit bei entsprechenden Anlässen in Form temporärer mobiler Überwachungsmaßnahmen oder bei größeren Grenzübergängen durch den kurzfristigen stationären Einsatz beweglicher Kontrollinfrastruktur (insbesondere durch
entsprechend ausgestattete Busse „AGM-Busse“, Containerlösungen, Stromaggregate etc.) bewährt haben und damit auch die Erfüllung der jeweiligen polizeilichen Aufgabenstellungen gewährleistet werden konnte bzw. kann.
Zu Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2 und 3
Die Grenzanlageninfrastruktur wurde an die Eigentümer rückgestellt. Die Beantwortung dieser Frage fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des BMI.
Zu den Fragen 4 bis 8:
Diesbezüglich sind keine Informationen bekannt.
Zu den Fragen 9 und 10
Die Stromversorgung für die Kontrollen bei der ehemaligen Grenzpolizeiinspektion Schachendorf wurde mit eigenen Fahrzeugen, die mit Stromaggregaten und entsprechenden Lichtquellen ausgestattet sind, gewährleistet. Sonstige Kosten sind nicht angefallen.