90/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
GZ. BMVIT-12.000/0016-I/PR3/2008 DVR:0000175
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 6.November 2008 unter der Nr.61/J-NR/2008 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bestens informiert. Die Post bringt allen was“ – auch denen, die das gar nicht wollen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorweg möchte ich festhalten, dass die Fragen 1 bis 9 keine Angelegenheiten der Vollziehung betreffen und daher auch nicht dem Fragerecht nach Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Österreichische Post AG (ÖPAG) seit 1. Mai 1996 kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist und diese Werbekampagne in den Verantwortungsbereich der ÖPAG fällt, ist es mir nicht möglich die Fragen 1 bis 9 zu beantworten. Es wird auf eine allfällige Beantwortung durch das BMLFUW, das BMSK oder das BMF verwiesen.
Frage 10:
Ø Welche grundsätzlichen Vorstellungen zur künftigen Postmarktgestaltung und zur kommenden Änderung des Postgesetzes vertreten Sie, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung des Universaldienstes und die bundesweite Tarifeinheitlichkeit, und wann ist mit entsprechenden Vorschlägen für ein neues Postgesetz zu rechnen?
Grundlage für ein neues Postmarktgesetz stellt die seit Februar 2008 geltende EU-Postrichtlinie (2008/6/EG) dar. Auf dieser Basis werden ein neues Postmarktgesetz und die Vorgaben für den flächendeckenden Universaldienst ausgearbeitet.
Ziel ist es eine flächendeckende Versorgung Österreichs mit Postdienstleistungen zu gewährleisten sowie faire Spielregeln für alle Teilnehmer im zukünftigen Postmarkt zu ermöglichen. Wettbewerbsverzerrungen und die Benachteiligung des ländlichen Raumes sollen in diesem Markt unterbunden werden.
In Bezug auf die Tarifeinheitlichkeit ist zu sagen, dass es keine Bestrebungen gibt, von den derzeitigen Regelungen abzugehen.
Es ist geplant, einen Entwurf des neuen Postmarktgesetzes und die damit in Zusammenhang stehende Novelle der Universaldienst-Verordnung im ersten Halbjahr 2009 in Begutachtung zu versenden.