9008/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0206-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 6. September 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9122/J-NR/2011 betreffend der problematischen Vorgänge in der österreichischen Nationalbibliothek, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Erkundung von persönlichen Meinungen ist nicht vom parlamentarischen Anfragerecht umfasst. Die Bedeutung und die Aufgaben der Österreichischen Nationalbibliothek ergeben sich aus dem Bundesmuseen-Gesetz 2002 in Verbindung mit der Bibliotheksordnung für die Österreichische Nationalbibliothek, BGBl. II Nr. 402/2009.

 

Zu Frage 4:

Es ist bekannt, dass Studierende gerne die Einrichtungen der Österreichischen National­bibliothek benützen, vor allem die Moderne Bibliothek am Heldenplatz, was die gute Servicequalität der Einrichtung bestätigt. Durch die Aufsicht durch Sicherheitspersonal wird auf die Einhaltung der Benützungsordnung 2009 geachtet. Gemäß der §§ 8 (betr. Verhalten in der ÖNB) sowie 3 Abs. 8 können keine Sitzplätze reserviert werden.


Die Österreichische Nationalbibliothek verfügt über ausreichend Leseplätze in der Modernen Bibliothek am Heldenplatz, den Lesesälen in allen acht Sondersammlungen und seit 2010 auch im Austriaca-Lesesaal. Eine Kapazitätsauslastung wird nur während weniger Wochen im Jahr in der Modernen Bibliothek am Heldenplatz erreicht.

 

Zu Frage 5:

In Planung ist bereits ein zusätzlicher Saal am Heldenplatz mit 64 Leseplätzen, der speziell für wissenschaftlich Tätige adaptiert wird. Die Benützung dieses Forschungslesesaals wird den jährlich zu erbringenden Nachweis der aufrechten wissenschaftlichen Tätigkeit ab abge­schlossenem Master-Studium voraussetzen.

 

Zu Frage 6:

Die Österreichische Nationalbibliothek hat in der Benützungsordnung 2009 genaue Richtlinien zur Benützung der Bibliotheken und Lesesäle, die von Besucherinnen und Besuchern akzeptiert werden (müssen).

 

Zu Frage 7:

Vor allem durch die zeitgemäße Einrichtung der Lesesäle mit Notebooks ist der Besuch für Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besonders attraktiv. Weiters bietet die Österreichische Nationalbibliothek das sehr erfolgreiche Schülerinnen- und Schüler­programm „Wissenswelten“ sowie viele Kinderveranstaltungen an.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.