9010/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0706-III/4/2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bgm. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juli 2011 unter der Zahl 9124/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Liste der durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zertifizierten An-bieter von Deutschkursen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 2:

Die Voraussetzungen für die Zertifizierung von Kursinstituten ergeben sich aus den Vor-gaben der Integrationsvereinbarungs-Verordnung (IV-V), insbesondere aus den §§ 1 und 2 leg.cit.


 

Zu Frage 3:

Kursinstitute werden jedenfalls bei Erteilung bzw. Verlängerung der Zertifizierung überprüft und im Durchschnitt einmal jährlich evaluiert. Anlassbezogene Evaluierungen finden häufiger statt.

 

Zu Frage 4:

Der ÖIF ist in seiner Tätigkeit als Zertifizierer als beliehenes Organ funktionell für den Bund tätig. Ein administrativer Instanzenzug ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es besteht daher eine direkte Beschwerdemöglichkeit bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.