9012/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

GZ: BMI-LR2220/0800-I/7/2011

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Herbert und weitere Abgeordnete haben am 8. Juli 2011 unter der Zahl 9130/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die „Ausweitung der Fluggastdatenspeicherung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ja.

 

Zu Frage 3 und 4:

Der Ständige Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Nationalrates beriet am 5. April 2011 unter anderem über diesen Richtlinienvorschlag und gab eine Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG ab, in der „die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung“ ersucht wurden, auf eine Überarbeitung des Vorschlags hinzuwirken.


 

Die Stellungnahme des Nationalrats wurde von den österreichischen Vertretern sowohl im Rat als auch in den Vorbereitungsgremien des Rates bei den Arbeiten entsprechend beachtet. Österreich ist daher – im Sinne dieser Stellungnahme des Nationalrates – bei den bisherigen Verhandlungen für eine Stärkung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingetreten und hat von der Europäischen Kommission die Vorlage weiterer Nachweise für die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Vorschlags gefordert.

 

Zu Frage 5:

Derzeit wird kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der PNR Richtlinie und der ‚Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG‘, die überdies bereits in die nationale Gesetzgebung implementiert wurde, gesehen.

 

Zu Frage 6:

In der zuständigen Ratsarbeitsgruppe ‚Allgemeine Angelegenheiten einschließlich Evaluierungen‘ werden auf Expertenebene die Verhandlungen für Österreich in erster Linie vom Referatsleiter für EU-Grundsatzfragen und Koordination, Delegationsleiter des Bundesministeriums für Inneres in der Ratsarbeitsgruppe GENVAL, geführt. Der Richtlinienvorschlag wurde ferner auch im ‚Koordinationsausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit‘ (CATS) behandelt.

 

Zu den Fragen 7 bis 11:

Die österreichische Verhandlungsposition im Rat der Europäischen Union und dessen Vorbereitungsgremien wird nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Art. 23 a ff. B-VG und des Rundschreibens des BKA/BMaA vom 20. Oktober 2003 über „Rechtliche und organisatorische Fragen der EU-Mitgliedschaft“ festgelegt. In Bezug auf den gegenständlichen Richtlinienvorschlag besteht überdies (wie oben bereits ausgeführt) eine bindende Stellungnahme des Nationalrats. Die gesonderte Einholung von Rechtsgutachten vor Beginn der Verhandlungen ist gesetzlich nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich, da die rechtlichen Aspekte im Rahmen der innerstaatlichen Koordinierung von den zuständigen Stellen geprüft werden.