9015/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang
Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. Juli 2011 unter der Zl. 9144/J-NR/2011
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „ständige Vertretung in Brüssel“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1,3 und 5:
Die Mitarbeiterin
wurde von einer Tätigkeit an der Ständigen Vertretung
Österreichs bei der
Europäischen Union aus für eine Mitarbeit im Kabinett des damaligen
österreichischen
Mitglieds in der Europäischen Kommission karenziert. Der karenzierten
Mitarbeiterin wurde
auf ihren Antrag vom Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
(BMeiA) eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Zu Frage 2:
Die Mitarbeiterin war bis zum 14. Dezember 2007 im Personalstand des BMeiA.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu den Fragen 6 und 7:
Es handelt sich um einen Einzelfall.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die
Unterbringung in einem Hotel stellte einen Sonderfall im Vorfeld des österreichischen
EU-Vorsitzes dar; bei
Residenzsanierungen wird üblicherweise eine Ausweichunterkunft
angemietet.
Der
Schlussempfehlung des Rechnungshofes folgend, wird das BMeiA in Fällen
längerfristigen
Ersatzwohnbedarfs die kostengünstigste Variante einer angemessenen und
zweckmäßigen
Unterbringung sicherstellen.